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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 42

1852 - Koblenz : Bädeker
42 Heinrich Iii. zweier Brüder (der Herzoge von Franken und Kärnthen), Konrad dem Ael- tern und Konrad dem Jüngern. Da Konrad der Aellere eine zwiespältige Wahl befürchtete, weil Stimmenmehrheit noch nicht entschied, so bewog er seinen Vetter, den anzuerkennen, den die Fürsten wählen würden. Nach Vorgang des Erzbischofs von Mainz gaben diese ihre »Stimme dem altern Konrad, und seit dieser Zeit ist Deutschland als ein eigentliches Wahlreich zu betrachten. Bei Konrad's Kaiserkrömmg in Rom waren König Rudolf Ii. von Burgund und Knut der Große, König von Dänemark und England, zugegen. Von dem kinderlosen Rudolf erhielt Konrad das Versprechen der Erbfolge in Burgund (Hoch- und Niederburgund waren seit Kurzem vereinigt) und von Knut dessen Tochter als Ge- mahlin für seinen Sohn gegen Abtretung der (seit dem Aufhören der normannischen Raubzüge überflüssig gewordenen) Mark Schles- wig, so daß die Eider wieder die Nordgrenze des deutschen Reiches wurde. Durch die Erwerbung Burgunds gewann das deutsche Reich im S. eine Ausdehnung bis zum mittelländischen Meere, im Sw. bis zur Rhone und Saone. Auf seinem zweiten Zuge nach Italien gab er ein Gesetz über die Erblichkeit der kleineren Lehen, um dadurch die Macht der größeren Lehnsherren zu Gunsten der Krone zu schwächen. Ihm folgte seilt Sohn Heinrich, Herzog von Baiern und Schwaben. 2) Heinrich Iii. 1039—1056. Als der (von einem Gegenkönige' Aba) vertriebene König (Pe- ter) von Ungarn von Heinrich wieder in sein Reich eingesetzt wurde und diesen dafür als seinen Lehnsherrn anerkannte, hatte das deutsche Reich die größte Ausdehnung erreicht: es erstreckte sich von der Rhone und Saone bis zur Aluta und dem Bug und umfaßte drei Königreiche, sechs deutsche und drei slavische Herzog- thümer. Doch dauerte die Abhängigkeit Ungarns von Deutschland nur wenige Jahre. — Ueber dieser Erweiterung des Reiches ver- säumte er jedoch nicht die innere Anordnung und Beruhigung des- selben, und da die Staatsgesetze nicht mehr hinreichten, den Fehden der Großen Einhalt zu thun, so nahm man (auf einer Reichs- versammlung zu Costnitz) den sogenannten Gottesfrieden zu Hülse, demzufolge von Mittwoch Abend bis Montag Morgen, so wie während der Advents- und Fastenzeit alle Fehden ruhen sollten. Nachdem er dadurch, sowie durch kräftige Unterwerfung und Bestrafung mehrerer unruhiger Großen, die Ruhe im deutschen Reiche gesichert, zog er nach Italien, und stellte auch die Einheit in
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