1852 -
Koblenz
: Bädeker
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Heinrich Iii.
zweier Brüder (der Herzoge von Franken und Kärnthen), Konrad dem Ael-
tern und Konrad dem Jüngern. Da Konrad der Aellere eine zwiespältige
Wahl befürchtete, weil Stimmenmehrheit noch nicht entschied, so bewog er seinen
Vetter, den anzuerkennen, den die Fürsten wählen würden. Nach Vorgang des
Erzbischofs von Mainz gaben diese ihre »Stimme dem altern Konrad, und seit
dieser Zeit ist Deutschland als ein eigentliches Wahlreich zu betrachten.
Bei Konrad's Kaiserkrömmg in Rom waren König Rudolf Ii.
von Burgund und Knut der Große, König von Dänemark und
England, zugegen. Von dem kinderlosen Rudolf erhielt Konrad das
Versprechen der Erbfolge in Burgund (Hoch- und Niederburgund
waren seit Kurzem vereinigt) und von Knut dessen Tochter als Ge-
mahlin für seinen Sohn gegen Abtretung der (seit dem Aufhören
der normannischen Raubzüge überflüssig gewordenen) Mark Schles-
wig, so daß die Eider wieder die Nordgrenze des deutschen Reiches
wurde. Durch die Erwerbung Burgunds gewann das deutsche Reich
im S. eine Ausdehnung bis zum mittelländischen Meere, im Sw.
bis zur Rhone und Saone.
Auf seinem zweiten Zuge nach Italien gab er ein Gesetz über
die Erblichkeit der kleineren Lehen, um dadurch die Macht
der größeren Lehnsherren zu Gunsten der Krone zu schwächen. Ihm
folgte seilt Sohn Heinrich, Herzog von Baiern und Schwaben.
2) Heinrich Iii. 1039—1056.
Als der (von einem Gegenkönige' Aba) vertriebene König (Pe-
ter) von Ungarn von Heinrich wieder in sein Reich eingesetzt wurde
und diesen dafür als seinen Lehnsherrn anerkannte, hatte das
deutsche Reich die größte Ausdehnung erreicht: es erstreckte
sich von der Rhone und Saone bis zur Aluta und dem Bug und
umfaßte drei Königreiche, sechs deutsche und drei slavische Herzog-
thümer. Doch dauerte die Abhängigkeit Ungarns von Deutschland
nur wenige Jahre. — Ueber dieser Erweiterung des Reiches ver-
säumte er jedoch nicht die innere Anordnung und Beruhigung des-
selben, und da die Staatsgesetze nicht mehr hinreichten, den Fehden
der Großen Einhalt zu thun, so nahm man (auf einer Reichs-
versammlung zu Costnitz) den sogenannten Gottesfrieden zu
Hülse, demzufolge von Mittwoch Abend bis Montag Morgen, so
wie während der Advents- und Fastenzeit alle Fehden ruhen sollten.
Nachdem er dadurch, sowie durch kräftige Unterwerfung und
Bestrafung mehrerer unruhiger Großen, die Ruhe im deutschen
Reiche gesichert, zog er nach Italien, und stellte auch die Einheit in