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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 44

1852 - Koblenz : Bädeker
44 Gregors Vii. Plan. Jnvestiturstreit. ihm angelegten Burgen die Sachsen zum Aufstande gebracht hatte, und etwa 60,000 M. gegen Goslar und die Harzburg heranrück- ten, mußte Heinrich (im Lager an der Werra) einen demüthigenden Frieden eingehen, den Sachsen alle Forderungen bewilligen und seine Burgen der Zerstörung preisgeben; Otto erhielt wieder sein Herzog- thum Baiern und Magnus seine Freiheit. Aber d?r Uebermuth der Sachsen, namentlich bei der Zerstörung der Harzburg, veranlaßte die oberdeutschen und rheinischen Fürsten auf des Königs Seite zu treten, der nun ein allgemeines Aufgebot gegen die Sachsen erließ und sie (durch den Sieg bei Hohenburg an der Unstrut) unterwarf. Die sächsischen Großen (auch Magnus) ergaben sich gegen das Versprechen, daß ihr Besitz und ihre Ghre unverletzt bleiben sollte. Aber der König, dessen Nachsucht noch nicht befriedigt war, behielt sie treuloser Weise gefangen und ließ die zerstörten Burgen wieder aufbauen, deshalb wandten die Sachsen sich mit ihren Klagei^an den Papst. c) Kampf gegen Gregor Vu. und die deutschen Fürsten 1073 — 1085. Hildebrand hatte schon unter 5 Päpsten (als Archidiaconus und Kanzler der römischen Kirche) die päpstlichen Geschäfte geleitet und die ersten Schritte gethan zur Ausführung seines großen Planes: die Wahl des Papstes vom Kaiser unabhängig zu machen, die geistliche Gewalt über die weltliche zu erheben und mit der so selbstständig gewordenen Kirche eine Verbesse- rung vorzunehmen. Als er 1073 unter dem Namen Gregorzvll. selbst Papst ge- worden, that er den letzten wichtigen Schritt zur Emanzipation der Kirche vom Staate, indem er nicht nur auf einer Kirchenversammlung in Nom (1074) die Gesetze gegen die Priesterehe schärfte und die gegen die Simonie erneuerte, sondern auch den Bischöfen und Aebteu verbot, sich von den weltlichen Fürsten die Investitur (Belehnung mit Ring und Stab) ertheilen zu lassen. Dies Verbot blieb der eigentliche Gegenstand des fast fünfzigjährigen Streites zwischen dem deutschen Könige und dem Papste. Da Heinrich Iv., unbe- kümmert um jenes Verbot, mit der Vergebung der Bisthümer und Abteien fortfuhr, und die Sachsen sich mit Klagen gegen den König an den Papst wandten, so ließ Gregor ihn unter Androhung des Bannes vor eine Synode zu Rom laden, um sich zu verant- worten; Heinrich ließ dagegen auf einer Kirchenversammlung der
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