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1852 -
Koblenz
: Bädeker
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Friedrich Wilhelm Iv.
Papste die Verwaltung der katholischen Kirche durch 2 Erzbischöfe
und 6 Bischöse organisirte. Die letzten Jahre Hardenberg's (j- 1822)
waren vorzugsweise den Finanzverhältnissen des Staates gewidmet.
Das indirekte Abgabensystem wurde neu geordnet, die Staatsausgabe
(auf 50 Mill. Thlr.) und die Staatsschuld (auf 180 Mill. Thlr.)
festgestellt, eine Hauptverwaltung der letzten: eingerichtet und zur
Tilgung derselben jährliche Domainenverkäufe angeordnet. Die Stö-
rung der reich ausgestatteten Universitäten Berlin (1810), Breslau
(1811, statt Frankfurt) und Bonn (1818) so wie einer Menge höhe-
rer und niederer Unterrichtsanstalten in Verbindung mit Erweiterung
'und Verbesserung der bestehenden erhoben die geistige Bildung des
Volkes auf eine höhere Stufe als in irgend einem andern Haupt-
staate Europas, während die fortwährende umfangreiche Vermehrung
der Landstraßen, die Verbesserung der Wasserstraßen, die große Aus-
dehnung der Postverbindungen, Handelsverträge und vor Allem der
von Preußen gestiftete deutsche Zollverein (1834) Handel und Ge-
werbfleiß förderten. Zu einer Volksvertretung ward der Grund ge-
legt durch Einführung von Provinzial-Landtagen mit berathender
Stimme (1823). Nachdem
6) 'Friedrich Wilhelm Iv. (reg. seit 1840) schon im An-
fänge seiner Negierung den Provinzial-Landtagen durch öftere Zu-
sarnmenberufuug, ständische Ausschüsse und größere Oeffeutlichkeit
ihrer Verhandlungen eine höhere Wirksamkeit verliehen hatte, gab
. er 1847 den ständischen Verhältnissen eine weitere Entwickelung durch
Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Land-
tage" mit dem Rechte der Bewilligung neuer Anleihen so wie der
Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender
Steuern. Diesem folgte im I. 1848 die Verleihung einer Verfas-
sung, derzufolge der König die gesetzgebende Gewalt mit zwei Kam-
in ern theilt.