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1. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 69

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Heinrich Iv. 1056 — 1106. 69 Worms; auch blieben ihm die meisten Bischöfe treu. Zum ersten Male traten die Bürger der Städte als eine besondere Macht in der deutschen Geschichte hervor. Im Rosengarten, von dem die Dichtung erzählt, und in seinen Weingärten lag der Grund zu seinem aufblühenden Reichtum: der Weinhandel hat die Städte am Rhein groß gemacht. An der Spitze eines Heeres stehend, schloß Heinrich mit den Sachsen einen Vertrag, mtffi wonach sie gegen das Versprechen der Amnestie und der Niederreißung Sachen, der Burgen zum Gehorsam zurückkehrten. Aber die Kirchen- und Gräberschändung, deren sich die sächsischen Bauern bei der Zerstörung der Harzburg schuldig machten, führte einen Umschwung in der Stimmung der Fürsten herbei. Mit einem starken Heere konnte Heinrich im nächsten Jahre im Felde erscheinen; das von Otto von Nordheim geführte sächsische Heer wurde bei Aimg Hohenburg an der Unstrut völlig geschlagen; auf Gnade und ttn-^otö.6" gnade unterwarfen sich die Sachsen. Stärker als je schien Heinrichs königliche Gewalt dazustehen, stärker wurde die Furcht vor dem leidenschaftlichen Manne. §62. Heinrich und Gregor Vll. 1076—1085. Indessen hatte ^ vn. jener Hildebrand, der seit Nikolaus Ii. der päpstlichen Politik die 1085. Richtung gegeben hatte, als Gregor Vii. den päpstlichen Stuhl bestiegen. Er stammte aus einem Städtchen in Toskana, war zuerst als Kaplan Gregors Vi. emporgekommen und hatte sich ganz den kluniazen-sischen Ideen angeschlossen: die Kirche innerlich zu reformieren und mit dem Geist der Askese zu erfüllen; sie zu einer geschlossenen, universalen Organisation unter dem Papste, dem Stellvertreter Christi, als ihrem Haupte zu vereinigen; sie von dem weltlichen Staat nicht bloß unabhängig zu machen, sondern über ihn zu erheben und die Herrschaft des Gottesstaates über alles Irdische, die Lehnshoheit des Papstes über die Christenheit zu begründen. Um die Geistlichkeit von allem Weltlichen hinweg und der Kirche zuzuwenden, ordnete er die allgemeine Durchführung des C ö l i b a t s, der Ehelosigkeit der Priester, an; um die Kirche unabhängig vom Staat zu machen, verbot er nicht allein die Simonie, sondern stellte bereits 1075 den Grundsatz auf, daß die Investitur der Bischöfe durch Laien gegen Gottes Gesetz sei. Nun waren die Bischöfe aber nicht nur Beamte der Kirche, sondern seit Ottos des Großen Regierung zugleich Reichsbeamte und mit Reichsgut und Hoheitsrechten ausgestattet; der deutsche König vermochte ihre Ernennung nicht dem Papste zu überlassen.
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