1834 -
Minden
: Eßmann
- Autor: Vormbaum, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Brandenburg-Preussen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
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die Städte einen starken Handel in's Ausland und ver-
dienten viel Geld. Darum war ,hier Wohlstand, aber
auch zugleich Pracht, Aufwand, Üppigkeit und Schwel-
gerei. Die Jugend recht fleißig unterrichten zu lassen,
daran dachte man nicht; es war selten, daß ein Bürger
lesen, und noch seltener, daß er schreiben konnte.
In der übelsten Lage befand sich der Landmann.
Wehrlos, wie er war, mußte er Alles über sich ergehen
lassen. Er war Eigenbehöriger der Adlichen, der Städte,
oder der Klöster, und mußte für die arbeiten, welche
seine Herren waren. Er selbst hatte von dem Ackerbaue
und der Viehzucht wenig. Daher fristete er auch nur
kümmerlich sein Leben. Manche Menschen beschäftigten
sich mit dem Heringsfange in der Ostsee, denn zu der
damaligen Zeit konnte man dieser Fische dort so viele fan-
gen, daß ein ganzer Wagen voll nur zwei Pfennige kostete.
Wenn Angelegenheiten verhandelt werden sollten,
die das ganze Land betrafen, so versammelte der Fürst
die Abgeordneten des Adels, der Geistlichkeit und der
Städte. Man besprach hier, wie am besten das Land
verwaltet werden könnte, man bestimmte die Abgaben,
man beschloß gute Einrichtungen für den Ackerbau, für
die Viehzucht und für den Handel. Zu einer andern
Zeit kam man zusammen, um Gericht zu halten und
Recht zu sprechen. Dann versammelten sich die Abge-
ordneten unter freiem Himmel, blieben an vier Wochen
dort und schlichteten alle Streitsachen der Gegend. Der
Bauer wurde von Bauern, der Bürger von Bürgern,
der Edelmann von Edelleuten gerichtet, und wenn auch
ein Gesetzbuch da war, welches das Recht bestimmte, so
wurde doch vielfach nach Herkommen, Gebräuchen un-
Freiheitsbriefen entschieden.
Zur damaligen Zeit hatte man auch schon Münzen.
Sie hießen Brakteaten, Hohlpfennige, Blechpfennige,
Finkenaugen und Schillinge. Diese Münzen aber galten
nur für Ein Jahr. Acht Tage vor Jacobi wurden sie
alle ungültig, man lieferte sie ab und, bekam neues
Geld wieder, jedoch nicht ganz so viel, um die Münz-
kosten zu decken. Wer 14 Pfennige ablieferte, bekam
12 neue zurück.