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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 44

1854 - Leipzig : Hirschfeld
44 Albrecht Ii. zugestanden hatte, und in dieser kurzen Fehde soll Friedrich 1281 gefangen auf die Wartburg gebracht und dort in einem Kerker hart behandelt worden sein.*) Der friedliebende und nachsichtige Landgraf Albrecht 11. hatte Friedrich die Pfalz Sachsen überlassen; Diez- man», der nach des älteren Bruders Heinrich Tode (Anfang 1283) das Pleißnerland erhielt, war mit einigen im Lande zerstreuten Gütern und 600 Mark Silbers in Anweisung auf den Ertrag der Zölle vor- läufig abgefunden worden. Um diese Zeit (1282 f.) geschah etwas, was bis auf den heu- tigen Tag eine falsche Deutung erfahren hat. Albrecht 11. und seine nächsten Vorfahren besaßen ihre Lande als freies Eigenthum. Von einer Belehnung derselben durch den Kaiser wissen wir nichts. Die fortwährenden (nicht von Albrecht Ii. allein, sondern ungleich mehr von den übrigen Gliedern des Hauses verschuldeten) Geldverlegenheiten nöthigten sie, sich mit ihren Landen gegen eine Entschädigung in baa- rem Gelde für dem Reiche lehnspflichtig zu erklären. Daraus hat sich die unerwiesene Beschuldigung gebildet, Albrecht Ii. habe Thüringen und Meißen verkauft,— als ob ein solcher Verkauf Albrecht's ohne Zustimmung seines noch lebenden Vaters und der übrigen Hausver- wandten irgendwelche Gültigkeit gehabt hätte! Als am 15. Februar 1288 Heinrich der Erlauchte sein lan- ges Leben beschlossen hatte, nahmen Landgraf Albrecht Ii. und Mark- graf Friedrich Tuta von Landsberg (Dietrich's einziger Sohn) nach Erbrecht die Mark Meißen in Besitz. Allein Albrecht's Söhne traten jetzt mit der wider-rechtlichen Behauptung hervor, ihnen, den Enkeln, nicht ihrem Vater gebühre das Erbe. Der jüngere, Diez- mann, riß ohne Weiteres die Lausitz an sich, da der Großvater ihm diese auf den Todesfall geschenkt habe; Friedrich forderte unter glei- chem Vorgeben die an seinen Vater gekommene Hälfte der Mark Mei- ßen. Und bevor Albrecht Ii. selbstständig eine Entscheidung darüber fassen konnte, ließ Friedrich seinen Vater zwischen Eisenach und Gotha unversehens aufheben und nach Landsberg führen, wo er seine Freiheit nur durch Abtretung seiner Besitzungen in Meißen wieder er- langte. Albrecht mag mehre Monate gefangen gesessen haben, da vom 22. April 1288 bis Januar 1289 zur Zeit keine Urkunde von ihm bekannt ist. Nach Rochlitz gebracht, da ein von dem Gefangenen ausgestellter Verzicht leicht hätte für ungültig angesehen werden können, überließ Albrecht Ii. am 1. Januar 1289 seinem Sohne Friedrich Freiberg mit den Bergwerken, Hayn, Radeberg, Torgau n.**) *) Daß Friedrich dort nicht, wie man gewöhnlich behauptet, ein ganzes Jahr, sondern höchstens einige Monate gefangen gesessen haben kann, geht daraus hervor, daß Urkunden vom 22. April, 25. Juni und 6. December 1281 und vom 3. Januar, 21. Febr., 20. Juni, 5. Sept. u. s. f. 1282, die Friedrich als Pfalzgraf zu Sachsen meist zu Eisenberg ausstcllte, vorhanden sind. **) Um den so arg gemißhandclten Albrecht 11. zu schmähen, tragen sich die Geschichtschreiber mit der Erfindung, Albrecht habe seine Söhne erster Ehe um ihr Erbthcil bringen und seine Lande dem jüngeren Sohne Apitz zuwenden wollen. Diese Erfindung ist durch keine Urkunde ober sonst beglaubigte Nachricht irgendwie
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