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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 94

1854 - Leipzig : Hirschfeld
12. Ernst. (1464-1486.) 9?acf) der vom Vater im 1. 1459 getroffenen Bestimmung regier- ten die beiden Brüder Ernst (geboren den 25. März 1441 zu Meißen) und Albert oder Alb recht, später der Beherzte genannt, (geboren den 27. Juli 1445 zu Grimma) bis auf das Herzogthum Sachsen, welches dem Kurfürsten Ernst allein gehörte, die väterlichen Erblande in liebevoller Eintracht gemeinschaftlich (bis zum I. 1485). Sic hatten ihre Hofhaltung in Dresden, wo sie beide in einem Schlosse zusam- menwohnten, während der Vater wechselnd zu Altenburg, Torgau, Meißen und Leipzig sich aufgehalten hatte. Nachdem sie, bald nach des Vaters Tode, zu Torgau und Dresden die Huldigung cntgegcn- genommen, reiseten sie mit einem sehr zahlreichen Gefolge zu ihrem Oheim (Mutter Bruder), dem Kaiser Friedrich Iii., um sich von demselben mit den ererbten Landen belehnen zu lassen. Die Belehnung erfolgte am 29. Juni 1465 mit der gewöhnlichen Pracht zu Neustadt bei Wien. Auf der Rückreise besuchten sie zu Prag Albert's Schwie- gervater, den König Georg (Podiebrad) von Böhmen, worauf Al- bert auf längere Zeit wieder an den kaiserlichen Hof nach Wien ging, Ernst aber nach Sachsen zurückkehrte. Da bei der Schlaffheit des damaligen Kaisers das Faustrecht hin und wieder auftauchtc, so hatten die fürstlichen Brüder zuweilen kleine Fehden zu bestehen. Gleich in den ersten Regierungsjahren bot sich
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