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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 98

1854 - Leipzig : Hirschfeld
98 Ernst. blühenden Alter von 20 Jahren. Elisabeth, mit welcher Kurfürst Ernst in 23jähriger Ehe gelebt, hatte demselben außer dem eben ge- nannten und einem als Kind verstorbenen noch drei Söhne und zwei Töchter geboren. Der älteste Sohn, Friedrich (der Weise), und der jüngste, Johann (der Beständige), folgten ihm in der Regierung. Ernst ward Erzbischof von Magdeburg und dann auch Bischof von Halberstadt und starb 1513. Die ältere Tochter, Christine, ver- mählte sich mit dem König Johann von Dänemark, die jüngere, Margaretha, mit dem Herzog Heinrich von Braunschweig. Im Februar 1486 starb auch zu Altenburg Margaretha, die greise Mutter des Kurfürsten Ernst, und er hatte es wohl kaum ge- ahnt, daß er ihr bereits nach wenig Monaten selbst in das Grab Nach- folgen sollte. Auf einer Jagd bei Schweinitz hatte er das Unglück vom Pferde zu stürzen und starb in Folge dessen am 26. August 1486 (gerade am ersten Jahrestage der Theilung) auf dem Schlosse zu Col- ditz im 46. Lebensjahre. Er ward, seinem Testamente zufolge, im Dome zu Meißen beigesctzt, wo er, da er lebend nicht dort sein konnte, wenigstens im Tode ruhen wollte. Kurfürst Ernst vereinte in sich wie als Familien- so als Landes- vater manche treffliche Eigenschaft, liebte und ward geliebt in Haus und Land. Klugheit, Festigkeit, Wohlwollen und Gerechtigkeit bezeich- neten alle Schritte, die er als Regent that. Er achtete aufrichtig die höhere Bildung, bewies sich in der Anordnung einer zweckmäßigen Erziehung seiner beiden Söhne Friedrich und Johann als einen sorgsamen Vater, war ein Freund und Beschützer der Wissenschaften und suchte diese in seinen Landen thunlichst zu fördern. Welchen Werth er auf wissenschaftliche Bildung legte, davon dürfte auch die von ihm aufbehaltene Aeußerung zeugen: „Lateinisch verstehen und sprechen ist ja wohl der Harnische einer, der nicht sehr drückt und viel gutes Be- richtes, Erinnerung und Erfahrung giebt, der auch sonderlich große Herren und Fürsten ziert." (Dabei beklagte er es, daß er dem Papste bei dem Empfange der goldenen Rose nicht hatte lateinisch antworten können.) Unter seiner Regierung ward (I486) zu Leipzig die erste Buchdruckerei errichtet. Ernst hat sich übrigens durch eine Menge weiser Gesetze und Maßregeln ausgezeichnet. Es sei bloß bemerkt, daß er (1482) eine Münz- und Polizeiordnung crtheilte. Wie er nämlich selbst durch eilte damals seltene Mäßigkeit im Genüsse sich auszeichnete, so fühlte er sich gedrungen, auch dem zu seiner Zeit im- mer mehr überhand nehmenden Lurus der unteren Stände, dem Ucber- maß in Essen, Getränke, Kleiderpracht, Gesinde- und Handwerkslohn rc. cntgegenzuwirken, obschon diese wohlgemeinten Gesetze und Verord- nungen so wenig allgemeine Beachtung fanden, daß sie wiederholt eingeschärft werden mußten. Schließlich sei noch bemerkt, daß Kurfürst Ernst, wie schon früher sein Bruder Albert, wegen Verwendung seines Einflusses bei der rö- mischen Königswahl zu Gunsten Marimilian's, noch kurz vor seinem Ende die Anwartschaft auf Jülich und Cleve zugestchert erhalten hat.
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