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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 123

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Johann Friedrich der Großmüthige. 123 Alba vom Pferde geholfen hatte, wollte sich Johann Friedrich auf ein Knie niedcrlassen, was aber der Kaiser nicht geschehen ließ. Dann bor Johann Friedrich dem Kaiser nach deutscher Weise die Hand, dieser aber zog die seinige zurück und wendete sich ab. „Groß- mächtigster, allergnädigstcr Kaiser!" redete tief gebeugt der Kurfürst jenen an, aber Karl V. unterbrach ihn hastig mit den Worten: „So? Bin ich nun Euer gnädiger Kaiser? Ihr habt mich lange nicht so geheißen!" Hierauf entgegnete der Kurfürst vorerst nichts, sondern zuckte die Achseln, neigte das Haupt und seufzte mit einer kummer- vollen Miene. Dann redete er den Kaiser wieder an und sprach: „Ich bin Ew. kaiserlichen Majestät Gefangener und bitte um ein fürstliches Gefängniß!" — „ „Ihr sollt gehalten werden, wie Ihr cs verdient!"" entgegnete streng der Kaiser, indem er den Gefangenen der Obhut des bösen Herzogs Alba übergab. Mit edler Würde gab hieraus der Kurfürst dem Kaiser zur Antwort: „Ich bin in Ew. Majestät Gewalt; darum thut mit mir, wie cs Euch beliebt und Gott gefällt!" Der Kurfürst ward hierauf in das nahe Dorf Außig gebracht, wo seine Wunden verbunden wurden. Der Kaiser rückte hierauf vor Wittenberg, um es zu belagern. Da es sich nicht ergeben wollte, ergriff derselbe ein fürwahr unkaiser- liches Mittel, um die Uebergabe zu erzwingen. Er ließ ein Kriegsge- richt niedersetzen, welches, unter Alba's Vorsitz, aus spanischen und italienischen Offizieren*) bestand, und dieses fällte am 10. Mai über den gefangenen Kurfürsten das Urtel, daß derselbe als Majcstätsver- brecher enthauptet werden sollte. Eben saß der Kurfürst mit dem gleichfalls gefangenen Herzog Ernst von Braunschweig in einem Zelte des Lagers beim Schachspiel, als man ihm dieses Todesurtheil ankün- digte. Mit großer Ruhe und Gottergebenheit hörte der edle Kurfürst dasselbe an und erwiederte bloß, er verhoffe, kaiserliche Majestät werde sich hierbei nicht übereilen. Sollte es aber dennoch ein Ernst sein, so bäte er, daß man's ihm zeitig und gewiß sagen möchte, damit er wegen seiner Gemahlin und Kinder die Nothdurft verfügen könnte. „Und nun" — fügte er zu Ernst von Braunschwcig gewendet, hinzu — „lasset uns fortspiclcn, Herr Herzog!" — Auf die Fürbitte des Kurfürsten Joachim von Brandenburg und des Herzogs Wilhelm von Jülich und Cleve ließ sich der Kaiser bewegen, das Todesurtheil zurückzunehmen, und es wurde die sogenannte Wittenberger Capitulation beschlossen, die freilich in ihren Bedingungen hart genug war. Der Kurfürst mußte nämlich unter dem 19. Mai für sich und seine Nachkommen auf die Kurwürde und seine Lande verzichten, die Festungen Witten- berg und Gotha dem Kaiser übergeben, und bis auf weitere Entschei- dung dessen Gefangener bleiben. Die auf diese Weise dem Kurfürsten Johann Friedrich entzo- *) Wie der Kaiser im Widerstreit gegen die Reichsgesetze, nämlich ohne Zustim- mung der Kurfürsten, unfern Johann Friedrich in die Reichsacht erklärt hatte, so ließ er auch hier eben so gesetzwidrig durch ausländische Soldner ihn rum Tode verurtheilen.
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