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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 209

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Johann Georg Ii. 209 so zeigte sich der Kurfürst Johann Georg Ii., vom Gefühl der Bil- ligkeit geleitet, insofern nachgiebig, als er die von der gothaischen Erecution her (gegen Johann Friedrich Ii.) noch rückständigen 104,594 Gulden Kriegskosten fallen ließ. — Doch mehr fast als nach- giebig zeigte er sich etwas später in der erfurter Sache. Es handelte sich nämlich um die Landeshohheit oder mindestens Schutzherrlichkeir über die Stadt Erfurt, welche den 30jährigen Krieg benutzte, um mit schwedischer Hülfe zur Reichsunmittelbarkcit zu gelangen. Der Erzbischof und Kurfürst von Mainz war der Erbherr derselben und das Gejammt- haus Sachsen hatte den Erbschutz über diese Stadt. Mainz wie Sachsen setzten sich daher jenem Streben der Erfurter, reichsunmittelbar zu wer- den, entgegen. Es kam im I. 1063 zur Erecution der Reichsacht gegen Erfurt, welche dem Erzbischofrc. Johann Philipp von Mainz übertragen ward. Da aber diese Vollstreckung Niemandem anders, als dem sächsischen Kurfürsten, als Kreisobcrsten und krcisausschreibendem Fürsten, gebührte, so thatcn die Stände des oberfächsischen Kreises und die sächsischen Fürsten Einsprache dagegen. Johann Georg Ii. aber, das Haupt der albertinischen Linie, ließ cs ruhig geschehen, daß Kur- mainz mit Hülfe französischer Truppen die Erfurter unter seine Landcs- hohhcit zwang, da er sich nach Eingebungen seiner Räche verhielt, die der schlaue Mainzer, wie es heißt, durch reichliche Geld- und Wein- sendungen bestochen hatte. Wie die Ernestiner l005 zu Leipzig, so ließ sich Johann Georg Ii. bei einem Vergleiche zuschulpforta im März 1667 durch eine Geldsumme abfinden. So gingen denn die Rechte an Erfurt für Sachsen verloren. Sein Sohn I o h a n n G c o r g Iii. erkannte später das gegen seinen Vater geübte unredliche Verfahren und suchte seine Ansprüche auf Erfurt beim Kaiser zu wahren, ohne jedoch in der Sache etwas Erhebliches zu ändern. Im I. 1664 wohnte Johann Georg Ii. dem Reichstag zu Regensburg persönlich bei, auf welchem er für die Rei'chshülfe gegen die im vorhergehenden Jahre mit Macht in Ungarn eingedrungenen und immer bedrohlicher vorschreitenden Türken sich verwendete. Er selbst sandte noch in diesem Jahre eine auserlesene Hülfsschaar nach Ungarn, welche sich in den beiden Haupttrcsfcn bei Lcwanz und bei St. Gotthard gegen die Türken sehr tapfer bewies. Auch ord- nete er wegen der Türkengefahr sieben Bußtage*, in seinen Landen an, und cs war die Furcht vor den immer näher rückenden Türken so allgemein, daß in den Wirthsbäusern alle Tanzmusik eingestellt wurde. Nachdem jedoch im folgenden Jahre mit diesem Feinde der Christenheit Friede geschlossen worden, ward deshalb am 21. Sonntag nach Trini- tatis ein allgemeines Dankfest gefeiert. Im I. >664 ließ nach dein Vorgänge mehrcr anderer Rcichsfürsten Johann Georg fl. von dem König Ludwig Xiv. von Frankreich, der insgeheim mit den Türken verbunden war und dem daran lag, *) Auf tiefe Weise entstanden die in unterm Lande nech üblichen ,2, Bußtage, deren im I. >661 sieben, in den felgenden Jahren abwechselnd 4, 5, auch nur 3 be- gangen wurden. 14
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