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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 227

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Kurfürst Friedrich August 1. 227 Durch den Einfluß des Kaisers sowie durch Aufwendung nam- hafter Summen an die ihre Stimmen förmlich verkaufenden Adeligen und Geistlichen Polens gelang cs, die übrigen Bewerber um die pol- nische Krone (darunter ein Verwandter Ludwig's Xiv., der Prinz Franz Ludwig von Conti, den meisten Anklang bei den Polen gefunden hatte) zu überwinden. Am 17.Juni 1697 wurde der Kurfürst Fried- rich August I. von Sachsen von der Mehrzahl des polnischen Adels auf dem Wahlplatze zu Wola als August 11.*) zum König von Polen ausgerufen, nachdem er das letzte Hinderniß dieser Wahl be- seitigt und, da bloß ein Katholik zuin König von Polen erwählt wer- den konnte, in der Pfingstwoche d. I. (1. Juni) zu Baden unweit Wien zur katholischen Kirche übergetreten war. Was diesen Ueber- tritt anlangt, so blieb die Gemahlin Friedrich August's (sowie seine damals noch lebende Mutter) protestantisch, kam nie nach Polen, sondern lebte, getrennt von ihrem Gemahl, zu Pretzsch bei Wittenberg bis zu ihrem am 4. Sept. 1727 plötzlich erfolgten Tode. Die durch diesen Ucbertritt erregten Besorgnisse seiner sächsischen Unterthanen aber beseitigte der Kurfürst durch die feierliche Erklärung, welche er von Loboskowa aus unter dem 27. Juli 1697 an seine Landstände und Unterthanen ertheilte, daß er zwar für seine Person den römisch-aposto- lisch-katholischen Glauben auf- und angenommen habe, „daß er aber die Landstände und sämmtliche Unterthanen bei dero augsburgischen Con- sesston, hergebrachten Gewissensfreiheit, Kirchen, Gottesdienst, Ccremo- uien, Universitäten, Schulen und anderen Gerechtigkeiten, wie die- selben solche anjetzo besitzen, kräftigst erhalten und handhaben, auch Nie- manden zu der jetzt angenommenen katholischen Religion zwingen, son- dern einen jedweden sein Gewissen frei lassen" werde. Friedrich August hielt dieses Versprechen getreulich und hat sich stets von jeder falschen Einmischung in Religionssachen ferngehalten. Seine Religions- Veränderung hatte auf seine sächsischen Unterthanen so wenig Einfluß, daß er anfangs den Katholiken zu Dresden nicht einmal ein Haus zum Gottesdienste einräumen wollte, bis ihnen erst 1708 das Opern- haus dazu angewiesen wurde. Die Religionssachen im Kurfürstenthum übergab Friedrich Äu- gst st dem Director des evangelischen Geheimenraths und den Geheimen- räthen, das Directorium in Kirchen- und Religionsangelegenheiten so- wohl im Kurfürstenthum als außerhalb desselben (auch auf den Reichs- tagen) wurde dem Herzog Friedrich Ii. von Gotha unter Zuziehung des Geheimcnraths übertragen, mit Vorbehalt der von Friedrich August zu besetzenden Stellen in den Consistorien und an den Uni- versitäten. Im I. 1700 gab Herzog Friedrich von Gotha das Di- rectorium wieder ab, und es übernahm nun dasselbe Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels. Zum Statthalter von Sachsen *) Diesen Namen führte er als König von Polen. Da aber in dem gegenwär- tigen Werke nicht eine Geschichte Polens vorlicgt, so werden wir ihn, um Ver- wechselungen und Mißverständnissen vorzubeugen, auch ferner als Friedrich Au- gust I. bezeichnen. 15*
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