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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 296

1854 - Leipzig : Hirschfeld
296 Anton. schuldig ist. In Gemäßheit der neuen Verfassung, welche 6 Ministe- rialdepartcments «der Justiz, der Finanzen, des Innern, des Kriegs, des Cultus und öffentlichen Unterrichts, und der auswärtigen Ange- legenheiten) festsetzte, wurden im November d. I., nach Aufhebung des geheimen Cabiuets und des geheimen Raths, die sechs Ministerialvor- stände eingesetzt und der Staatsrath errichtet, welcher unter dem Vorsitze des edlen Prinzen Johann besteht. Es traten nun immer mehr und mehr wichtige Veränderungen in das Leben. So erfolgte im I. 1832 die Einführung der allgemei- nen S tä d t c o r d n u n g und in demselben Jahre wurde die A b l ö su n g aller Fröhndienste gegen Entschädigung der Berechtigten gesetzlich ausgesprochen und durch die 1834 errichtete Landrenten bank §u Dresden erleichtert. Im I. 1835 erfolgte die Einsetzung von 4 Be- z i r k s - A p p e l l a t i o n s g e r i ch t c n und eines Obcrappellations- gerichtes für das ganze Land, sowie die wichtige Errichtung der Kreisdirectionen zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Budissin, wo- mit die Eintheilung Sachsens in 4 Kreisdirectionsbezirke (statt der bis- herigen Eintheilung in den meißner, leipziger, erzgebirgischen und voigt- ländischen Kreis und in die Lausitz) in Verbindung stand und wodurch der Vortheil einer den Obrigkeiten und Unterthanen näheren, mithin erfolgreicheren und kraftvolleren Verwaltung, sowie eines einfacheren und schnelleren Geschäftsganges erzielt wurde. In demselben Jahre trat, nach Aufhebung des dresdner Ober- und des leipziger Consisto- riums, das evangelische Landesconsistoriuin zu Dresden ins Leben. Zur thunlichsten Wiedererhebung des gesunkenen Handels erfolgte mit dem 1. Jan. 1834 der für Sachsen so wichtige Anschluß des Königreichs an den preußisch-deutschen Zollverein, wodurch zu- gleich große Veränderungen im ganzen Steuersystem (Errichtung der Zoll- und Steuerdireetion, der Hauptzoll-und Hauptsteuerämter rc., der Kreisstcuerräthe und Bezirkssteuereinnahmen, Erlaß eines neuen Ge- werbe- und Personalsteuergesetzes) herbeigeführt wurden.*) Als beson- ders wichtige Gesetze sind noch hervorzuheben daö Heimathsgesetz, die Gesindeordnung und vor Allem das Gesetz vom 6. Juni 1835 über das Elementar-Volksschulwesen. Während so der königliche Greis die Befriedigung des Bewußt- seins genoß, im Bunde mit seinem umsichtigen erlauchten Neffen das Wohl seines Volkes nach den Anforderungen einer neuen Zeit zu för- dern, führte der allgütige Gott am 27. Dee. 1835 sein 80. Geburts- fest herauf. Dieser erhebende Festtag, welcher dem dankbaren Volke die erwünschteste Gelegenheit gab, seinem allgeliebten und verehrten Monarchen für die zahlreich empfangenen Beweise väterlicher Huld die Gefühle der Ehrfurcht und Liebe zu erkennen zu geben, wurde in allen *) Zur Vorbereitung eines die Grundsteuer gleichmäßig vertheilenden und auch auf die bisher bevorzugten Rittergüter auszudehnenden neuen Grundstenergesetzes wurde 1835 eine in die Vermessung iwelche einen Zeitraum von 5 Jahren in Anspruch nahm), in die Ab- und Einschätzung und in die Aufstellung der Kataster sich theilende Centralcommission eingesetzt, auch zu diesem Behufe zu Hubertusburg eine geodätische Anstalt errichtet.
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