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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 307

1854 - Leipzig : Hirschfeld
König Friedrich August Ii. 307 mit wenigen Ausnahmen schon im Laufe der nächsten Jahre wieder beseitigt werden mußten. Die zweite Hälfte des verhängnißvollen Jahres 1848, während welcher zu Frankfurt a. M. (18. Sept.) und wiederholt zu Wien und Pesth (im October) die Schrecknisse des blutigsten Aufruhrs wüthe- ten, verfloß für Sachsen, die zu Chemnitz (12. Sept.) und zu Zwickau (6. Oct.) vorgekommenen Volksaufläufe und Unruhen aus- genommen, äußerlich ruhig- doch mußte in das Voigtland, wo sich republikanische Gelüste gezeigt hatten, Militär gelegt werden.*) So konnte der König Friedrich August am Schlüsse des Landtags (17.Nov.) den versammelten Ständen gegenüber sagen: „Das sächsische Volk hat mit wenigen beklagenswerthen Ausnahmen, inmitten der großen Erschütterungen Europa's im Ganzen den in ihm wohnenden Sinn für Gesetz und Ordnung bekundet und darin einen Beweis poli- tischer Reife gegeben, die sich bei den Völkern in dem Grade ausspricht, in welchem bei ihnen die Achtung vor dem Gesetze begründet ist." Doch leider sollte der Znit den frommen Worten „Gott segne unser Vaterland!" endende Schlußwunsch des väterlich gesinnten Monarchen: „Möge dieser Geist der Gesetzlichkeit immer stärkere Wurzeln in unserm Vaterlande schlagen, denn er bildet das sicherste Schutzdach gegen die Stürme von außen, die stärkste Wache für die Freiheit und das Glück im Innern" nicht allenthalben in Erfüllung gehen. Schon nach sechs Monaten sollte das mit Abscheu erfüllende Gegenbild dieser Hoffnung blutig sich entrollen! — Zu Frankfurt a. M. war im Jahre 1848 eine Nationalver- sammlung zusammengetreten, welche im Juni eine vollziehende, provisorische Centralgcwalt ernannt und diese mit Zustimmung der souvcrainen Fürsten Deutschlands dem Erzherzog Johann von Oesterreich als Reichsverweser übertragen hatte. Dieser zog be- reits am 11. Juli unter Kanonendonner, Glockengeläute und Äolks- jubel in Frankfurt ein, nachdem er auf seiner Reise Tags vorher auch Dresden berührt hatte» und von unserin Könige bis Leipzig geleitet worden war. Am 12. Juli legte der Bundestag, der seine bisherige Thätigkeit als beendigt ansehen mußte, ohne jedoch seine noch immer fortdauernde rechtliche Stellung aufzugeben, alle seine verfassungsmäßi- gen Befugnisse und Verpflichtungen in die Hände der provisorischen Cen- tralgewalt. König Friedrich August von Sachsen, der zu jedem Opfer- bereit war, zur Herstellung eines dauernd einigen, vernünftig freien und dadurch innerlich starken Deutschlands mitzuwirken, hatte die Wahl deutscher Nationalvcrtrcter bereits den 11.April 1848 ungeordnet, sowie die Reichsgesctze über Einführung einer provi- sorischen Centralgewalt für Deutschland in seinem Staate publici- ren lassen (17. Nov. 1848). Inzwischen hatte die regierungsfeindliche (sogenannte demokra- tijche) Bewegung in Sachsen, gefördert durch die immer frecher *) Auch als in Altenburg (18. Juni) und in Gera (12. Aug.) Unruhen ent- standen waren, wurden sächsische Truppen dahin gesendet.
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