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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 312

1854 - Leipzig : Hirschfeld
312 König Friedrich August Ii. Gebiete der Landwirthschaft, sowie für die Ausbildung taubstummer oder blinder Personen Verfügungen erlassen. Die im I. 1838 ver- suchsweise errichtete Landeswaisenanstalt zu Großhennersdorf wurde zu einer Erziehungs- und Besserungsanstalt für sittlich verwahrloste Knaben umgestaltet, die im I. 1847 begründete Anstalt zu Ausbildung blödsinniger Kinder zu Hubertusburg zur öffentlichen Landesanstalt 1852 erklärt. Das Po st wesen wurde 1850 durch eine neue Tarord- nung und 1852 durch den Anschluß an den deutsch-österreichischen Postverein seiner wesentlichen Bestimmung, der Förderung und Er- leichterung des öffentlichen und Privatverkchrs immer mehr zugeführt. Im Steuer- und Finanzwesen machten die insbesondere in Folge der unruhvollen Jahre 1848 und 1849 vermehrten Staatsbedürfnisse (wäh- rend früher Erlasse gewährt werden konnten) Erhöhungen nöthig. Hin- sichtlich des für Handel, Verkehr und Gewerbe so überaus wichtigen Eisenbahnwesens gebührt unserm sächsischen Vaterlande der Ruhm, daß in demselben die erste große Eisenbahn in Deutschland, nämlich die 1836 begonnene und im April 1839 eröffnete leipzig- dresdner Bahn, ausgeführt wurde. Demnächst aber bestehen in Sachsen noch vier andere Bahnen als Staatsbahnen, deren Ueber- nahme in der neuern Zeit zwar erhebliche Kosten gefordert hat, aber sicherlich von größtem Vorthcil für die Zukunft sein wird. *) Um die Verbindung der leipziger und der schlesischen mit der böhmischen Bahn herzustelleu und so das adriatische Meer mit dem Norden zu verbinden, beschloß die sächsische Regierung die Errichtung einer zweiten Elbbrücke, der Marien brücke, welcher Prachtbau im April 1852 dem öffentli- chen Verkehr übergeben wurde. Auch die sächsisch-bayerische Staats- bahn wurde mit der leipzig-dresdner und der leipzig-Magdeburger Bahn unfern Leipzig durch eine Zweigbahn verbunden. Die Armee, welche im I. 1849 so glänzende Beweise von Muth und Ausdauer- gegeben, wurde noch in demselben Jahre durch Einstellung von Dicnst- und Kriegsreserven bis auf 25000 Mann vermehrt, in Folge dessen die Reiterei zu 4 Regimentern mit je 5 Schwadronen, die Infanterie zu 4 Linien- und 1 Jäger-Brigade je zu 4 Bataillonen organisât, in der Bewaffnung und Bekleidung der Mannschaften zweckmäßige Ver- änderungen cingeführt, so wie im Jahre 1852 hinsichtlich der Mili- tärpflicht die Stellvertretung in Friedenszeitcn wieder eingeführt. Im Gebiete des Cultus und öffentlichen Unterrichts ist unter Anderem hcrvorzuhebcn, daß 1848 die Rechtsverhältnisse der Deutsch- Katholiken gesetzlich geordnet, 1851 die Erhöhung des Einkom- mens der Volks sch ullehrer ausgesprochen, auch weitere Bestim- *) Die 4 Staatsbahnen sind: 1) die sächsisch-bayerische mit ihrer berühm- ten Gölzschthalüberbrückung und der w c r d a u - zw i ck a u er Zweigbahn, 1844 er- öffnet; 2) diesächsisch-schlesische Bahn, 1846 dem Betriebe übergeben und seit dem 31. Jan. 1851 vom Staate übernommen, welcher zugleich den Betrieb der lö- bgu-rittauer Gescllschaftsbahn, die 1847 eröffnet wurde, zur Zeit leitet; 3> die säch- sisch-böhmische Bahn, 1851 dem Berkehr übergeben und 4) die in die lcipzig- drcsdner mündende ch em n i tz-riesa er Bahn, am 31. Dec. 1850 vom Staate über- nommen und 1852 auf die gesammte Ausdehnung eröffnet.
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