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1. Alte Geschichte - S. 47

1859 - Leipzig : Fleischer
47 eine ansehnliche Summe erließ. — Eine andere Einrichtung gefiel dem Volke besser. Er theilte es nach dem Vermögen in vier Klassen, und verordnte, daß nur aus den drei ersten die Staatsbeamten gewählt werden dürften; mit Recht! denn den Armen fehlte es theils an der nöthigen Zeit, — alle Aemter wurden nämlich unentgeldlich verwaltet, — theils an der gehörigen Bildung. Dafür aber wurden der vierten Klasse alle Steuern erlassen. Aus den drei ersten Klassen wurde nun ein Senat ernannt, der anfangs aus 400, später aus 500, endlich aus 600 Personen bestand. Auch führte er allgemeine Volksversamm- lungen ein, die alle Wochen gehalten wurden, und in denen jeder erwachsene atheniensische Bürger erscheinen und seine Stimme geben mußte. Der Bürger wurde dadurch gewöhnt, über das Wohl seines Vaterlandes nachzudenken; auch gewann dadurch das Selbstgefühl und die Vaterlandsliebe, da Jeder wußte, er habe mitzusprechen. Solon wußte indessen sehr wohl, daß das Volk leicht miß- zuleiten sey; deswegen wurde das, was ihm vorgetragen werden sollte, vorher von dem Senate untersucht. Trotz dieser Vorsicht fehlte es nicht an Volks- bewegungen und Parteiungen, und oft gelang es den Volksrednern, die Bürger zu unbesonnenen Maßregeln zu verleiten. Das sind die Folgen der republi- kanischen Verfassungen! Eine höchst weise Einrichtung war die des Areopügos. Dies war der höchste Gerichtshof in Athen, der nur aus den abgegangenen Archonten, also aus den ältesten, weisesten und zuverlässigsten Männern, bestand, und damit ja keine Parteilichkeiten vorkämen, so wurden seine Versammlungen des Nachts im Dunkeln gehalten, damit die Richter die Parteien nicht sähen, also auch nicht durch den Anblick der Thränen und der bittenden Mienen bestochen würden. Sie sprachen blos über schwerere Verbrechen das Urtheil, und hatten die Auf- sicht über die Religion, die Gesetze und die Sitten des Volkes. So gering auch die Entfernung Athens von Sparta war, so war doch nichts von der Gesetzgebung des Lykurg in die des Solon übergegangen, und es ist allerdings ausfallend, wie zwei weise Männer so ganz verschiedene Mittel wählen konnten, ihr Volk glücklich zu machen. Ja, die Gesetze Solons waren zum Theil denen des Lykurg geradezu entgegengesetzt. So wurde es in Sparta für eine Schande gehalten, zu arbeiten; dagegen durfte in Athen nicht nur Jeder eine Handthierung treiben, sondern es wurde sogar der Vater bestraft, der seinen Sohn kein Handwerk lernen ließ; dieser hatte dann nicht nöthig, den Vater im Alter zu unterhalten. Auch mischte sich in Athen der Staat nicht in die Er- ziehung der Kinder, die allein den Eltern zugehörten. Und dennoch kann man nicht sagen, daß die Athener schwächlicher, oder ungeschickter, oder weniger tapfer gewesen wären, als die Spartaner; ja, im Gegentheil wird sich in der Folge zeigen, daß jene muthig ausharrten, wenn diese manchmal an der Rettung des Vaterlandes verzweifeln wollten. Von Jugend auf wurden die Athener in den Waffen und in Gewandtheit des Körpers geübt; aber nicht mit der harten Strenge wie in Sparta, und zugleich wurde auch ihr Geist veredelt, und ihr Geschmack gebildet. Gingen die Bürger in den Krieg, so stritten sie mit Tapfer- keit; denn sie wußten, daß, wenn sie sielen, ihnen ein feierliches Leichenbegäng- niß gehalten, und ihr Andenken durch Reden verherrlicht würde. Auch die Kinder der für das Vaterland Gefallenen wurden auf öffentliche Kosten er- zogen. Besonders lobeuswerth war auch das menschenfreundliche Gesetz, daß
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