1866 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 24
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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seine Herrschaft einsetzen. Wir werden später sehen, zu welchen
verderblichen Planen er sich durch Rachsucht gegen seine Vater-
stadt fortreißen ließ. — Ganz Athen war voll Jubel über die
wiedererrungene Freiheit. Die Bürger errichteten i^reu Befreiern,
dem Harmodius und Aristogiton, Statuen und verewigten auch
die That der Leäna durch ein Denkmal, welches eine Löwin
ohne Zunge vorstellte.
Neuerungen des Kli st he ne s. — Indessen genoß Athen
nach Wiedererlangung seiner Freiheit die Ruhe nicht, welche es
gehofft hatte. Zwei der angesehensten Bürger, I sago ras und
Klisthenes, traten wieder als Parteiführer auf und machten
sich die Herrschaft um die Wette streitig. Mit Jsagoras hiel-
ten es die Vornehmen; mit Klisthenes aber das Volk, für
dessen Beschützer er sich ausgab. Dieser wagte es sogar, zu
Gunsten desselben in der solonischen Verfassung manches zu
ändern; namentlich vermehrte er die Mitglieder des hohen Ra-
thes auf Fünfhundert. Auch soll er den Ostracismus oder
das Scherbengericht eingeführt haben. Von den zwanzigtau-
send Bürgern, die jetzt ungefähr vorhanden waren, erhielt hier-
durch Jeder das Recht, jährlich auf die Scherbe oder Schale
einer Seemuschel den Namen desjenigen zu schreiben, der durch
sein überwiegendes Ansehen, selbst durch sein Verdienst, ver-
dächtig und der Freiheit und Gleichheit gefährlich schien. Hatte
Jemand nur 6000 Stimmen gegen sich, so mußte er, ohne
weiteren Grund, und ohne daß er sich vertheidigen durfte,
gewöhnlich aus zehn Jahre die Stadt verlassen. Der Verbannte
verlor jedoch weder seine Ehre noch sein Vermögen. Er sollte
nur seinen Mitbürgern durch längere Abwesenheit entfremdet
werden, damit er nicht, wie Pisistratus, seinen Einfluß miß-
brauche zum Nachtheile der Volksfreiheit. Durch dieses Scher-
bengericht war nunmehr dem Volksneide und dem Parteigeiste
ein gefährliches Mittel angewiesen, jeden durch Talent, Ver-
dienst oder Reichthum ausgezeichneten Mann aus dem Staate
auszustoßen.