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1. Geschichte des Mittelalters - S. 33

1861 - Münster : Coppenrath
33 der König die Großen des Volkes dadurch zu besonderer Treue gegen sich verpflichtete und ein glänzendes Gefolge au seinem Hofe bildete, so machten es diese Großen auch. Sie überließen wieder von den ausgedehnten Grundstücken, die sie als Allodium oder als Lehngut besaßen, Anderen bestimmte Theile und be- dingten sich dafür ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem Könige verpflichtet waren, so verpflichteten sie wieder andere minder Begüterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen sei- nem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz seines Herrn rechnen durfte. So wie des Königs Macht und Ansehen durch eine Menge reicher und tapferer Vasallen wuchst so suchten auch die Großen des Reiches Ruhm und Ehre darin, viele Vasallen zu haben, mit denen sie im Kriege oder bei feier- lichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhältniß ver- breitete sich immer mehr. Man belehnte Andere nicht nur mit Gütern, sondern auch mit einträglichen Aemtern. Selbst Leute, die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten dieses mächtigem Herren an, wurden ihre Dicnstleute und erhielten ihr Gut damr von ihnen als Lehngut zurück, genossen dafür aber auch den Schutz des Lehnsherrn, so wie dieser wenigstens die Ehre hatte, die Zahl seiner dienstpflichtigen Vasallen vermehrt zu sehen. So kam es denn in der Folge dahin, daß fast alle Menschen in Dienstverhältnissen zu einem Anderen standen, die Aermeren zu den Reicheren und Vornehmeren, diese zu den Großen des Rei- ches, die Großen zum Könige, der so über Alle gebot. War des Königs Macht anfänglich durch das Lehnwescn sehr gehoben worden, so wurde sie im Fortgange der Zeit dagegen durch die weitere Entwickelung desselben bedeutend geschmälert. Des Königs Macht beruhete seitdem vorzüglich auf den Vasallen, die, wenn Krieg entstand, ihre Lehnsleute aufboten und dem Könige zu- führten. Solche Lehnsleute aber waren mehr ihrem Lehnsherrn, als dem Könige ergeben. Sie folgten nur den Befehlen dessen, von welchem sie Haus und Hof als Lehen hatten; der König konnte nur mittelbar durch den Lehnsherrn über sie verfügen; Weiteres Weltgesch. Ii. 17. Ausl. Z
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