1861 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 17
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
33
der König die Großen des Volkes dadurch zu besonderer Treue
gegen sich verpflichtete und ein glänzendes Gefolge au seinem
Hofe bildete, so machten es diese Großen auch. Sie überließen
wieder von den ausgedehnten Grundstücken, die sie als Allodium
oder als Lehngut besaßen, Anderen bestimmte Theile und be-
dingten sich dafür ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem
Könige verpflichtet waren, so verpflichteten sie wieder andere minder
Begüterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen sei-
nem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders
aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz
seines Herrn rechnen durfte. So wie des Königs Macht und
Ansehen durch eine Menge reicher und tapferer Vasallen wuchst
so suchten auch die Großen des Reiches Ruhm und Ehre darin,
viele Vasallen zu haben, mit denen sie im Kriege oder bei feier-
lichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhältniß ver-
breitete sich immer mehr. Man belehnte Andere nicht nur mit
Gütern, sondern auch mit einträglichen Aemtern. Selbst Leute,
die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten dieses mächtigem
Herren an, wurden ihre Dicnstleute und erhielten ihr Gut damr
von ihnen als Lehngut zurück, genossen dafür aber auch den
Schutz des Lehnsherrn, so wie dieser wenigstens die Ehre hatte,
die Zahl seiner dienstpflichtigen Vasallen vermehrt zu sehen. So
kam es denn in der Folge dahin, daß fast alle Menschen in
Dienstverhältnissen zu einem Anderen standen, die Aermeren zu
den Reicheren und Vornehmeren, diese zu den Großen des Rei-
ches, die Großen zum Könige, der so über Alle gebot. War des
Königs Macht anfänglich durch das Lehnwescn sehr gehoben
worden, so wurde sie im Fortgange der Zeit dagegen durch die
weitere Entwickelung desselben bedeutend geschmälert. Des Königs
Macht beruhete seitdem vorzüglich auf den Vasallen, die, wenn
Krieg entstand, ihre Lehnsleute aufboten und dem Könige zu-
führten. Solche Lehnsleute aber waren mehr ihrem Lehnsherrn,
als dem Könige ergeben. Sie folgten nur den Befehlen dessen,
von welchem sie Haus und Hof als Lehen hatten; der König
konnte nur mittelbar durch den Lehnsherrn über sie verfügen;
Weiteres Weltgesch. Ii. 17. Ausl. Z