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1. Geschichte des Mittelalters - S. 293

1861 - Münster : Coppenrath
293 dauern hatten hier auf die Ausbildung der Volkssitten und des Volkscharakters den größten Einfluß. Sie erzeugten und erhiel- ten einen ritterlichen Sinn im Adel; sie machten das Volk streit- bar und wehrhaft und weckten in ihm das Gefühl der Kraft und Freiheit; sie lieferten Stoff zu Kriegs- und Heldenliedern und begeisterten zu jenen so vielfach gepriesenen Volksgesängen, die im Mittelalter den spanischen Religionskämpfen densel- den poetischen Anstrich gaben, wie den Kreuzzügen. Gewiß ist es, daß das Land nie wieder diejenige Blüthe erlangt hat, zu welcher cs unter der Fremdherrschaft emporgestiegen war.*) Um in dem eroberten Reiche das verfallene Christenthum wieder aufzurichten, gab Ferdinand der Katholische den Befehl, daß die Juden und Mauren entweder das Christenthum anneh- men, oder das Land verlassen sollten. Die meisten wählten das Letztere, und Spanien verlor durch diese strenge Maßregel plötz- lich viele Tausende betriebsamer Bürger und Landleute. Aber ein weit gefährlicherer Feind für die königliche Macht blieb zu- rück, der Adel, welcher sich unter der Herrschaft der Mauren in den Besitz großer Vorrechte und Freiheiten gesetzt hatte. Ferdinand und seine Gemahlin suchten deshalb auf alle Weise die übermüthigen Großen des Reiches niederzuhalten und das königliche Ansehen dauerhaft zu befestigen. In diesem Plane unterstützte sie vorzüglich der Kardinal Limen es, einer der einsichtsvollsten Staatsmänner damaliger Zeit. Das wirksamste Mittel zur Erweiterung der königlichen Macht wurde das In- quisitions-Gericht (Untersnchungsgericht). Dem Namen nach war dieses Gericht, welches man auch wohl das Glaubens- gericht nennt, gegen die besiegten Juden und Mauren eingeführt, deren viele äußerlich den christlichen Glauben annahmen, heim- lich aber der Religion ihrer Väter treu blieben und gefährliche Plane gegen die Regierung verfolgten. Seit 1481 war es fast nur ein weltliches Gericht, vorzüglich zum Schutze des Reiches gegen die Uebermacht der geistlichen und weltlichen Großen. Es *) Vergl. S. 52 u. 53.
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