1861 -
Oldenburg
: Stalling
- Autor: Stacke, Ludwig
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
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dann ward das Leichcngcrüste angezündet, und nun warf Je-
dermann, was ihm an Geräthen, Waffen und Schmuck zur
Hand war, in das Feuer, das dadurch so gewaltig um sich
griff, daß ein Haus in der Nahe in Brand gerieth und eine
Feuersbrunst mit Mühe verhütet ward. Kaum konnte Anto-
nius das wüthende Volk zurückhalten, das mit Fackeln durch
die Straßen der Stadt tobte und die Häuser der Mörder an-
zünden wollte.
Als Antonius das Volk für sich gewonnen hatte, brachte
er es bald dahin, daß ihm der Senat eine Schutzwache bewil-
ligte, die er auf 6000 Mann vermehrte. Im Vertrauen auf
Liesen Schutz gab er, angeblich aus dem Nachlaß Casars, eine
Verordnung nach der andern heraus, um sich Vortheile und
besonders Geld zu verschaffen. Er verkaufte Aemter und Wür-
den, verhandelte Königreiche, und wußte sich dadurch Geld in
solchem Maße zu verschaffen, daß er und Fulvia, seine schänd-
liche Gemahlin, zuletzt das Geld nicht mehr zählten, sondern
in Masse wägten. Den Mördern Cäsars nahm er ihre Pro-
vinzen, indem er Macedonien, das Marcus Brutus hatte, für
sich nahm, und Syrien, das dem Cassius bestimmt war, dem
Dolabclla gab.
Doch auch gegen Antonius erhob sich bald ein Neben-
buhler, der endlich den Sieg über ihn davontragen sollte.
Dies war der junge Octavius, der damals zu Apol-
lonia in Jllyrien sich aufhielt, wo er sich mit den Wissen-
schaften beschäftigte. Er war ein Enkel von Cäsars Schwester-
Julia, von seinem Großoheim an Kindesstatt angenommen und
zum Haupterben eingesetzt. Er nannte sich deshalb jetzt Ca-
jus Julius Cäsar Octavianus. ß'"
Nach dem Tode Cäsars trat er in Rom auf und wußte
seine geheimen Absichten, an den Mördern Cäsars Rache zu
nehmen und sich die Herrschaft zu erwerben, schlau zu ver-
heimlichen. Als Octavianus von Antonius die Herausgabe
der Erbschaft verlangte, wies dieser den 18jährigen Jüngling
verächtlich ab. Da ließ er seine väterlichen Güter versteigern
und zahlte aus dem Ertrag die Vermächtnisse aus, mit denen