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1862 -
Döbeln
: Thallwitz
- Autor: Hingst, Carl W.
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
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Die Lebensweise war sehr einfach; von künstlich zu-
bereiteten Speisen wußte man nichts. Das Bier war schon
im zehnten Jahrhunderte Lieblingsgetränk des Volks; noch
häufiger aber war damals der Meth, aus Honig bereitet,
womit 1015 die Meißner Frauen sogar das Feuer am
Schlosse löjchen konnten. Wein wurde hier noch nicht
erbaut.
Die Bewohner zerfielen in Freie und Unfreie. Zu
Elfteren gehörten die Adeligen und die Bewohner der Städte.
Adelige gab es sowohl unter dem im Lande geblie-
benen Sorben, wie unter den eingewanderten Deutschen.
Ein sorbischer freier Mann war jener Bor, mit dem der
Bischof Bruno von Meißen 1071 einen Tauschvertrag über
verschiedene Dörfer abschloß. Unter den vielen dieser Ver-
handlung beiwohnenden Zeugen an Fürsten und Prälaten
deutscher Nation treten auch mehr als zwanzig Ritter des
Markgrafen Eckbert auf, die größtentheils, wie ihre Namen
anzeigen, sorbischer Abkunst waren.
Man hatte bei der Neugestaltung der Landcsvcrhält-
nisse die sich unterwerfenden Sorben, Freie und Un-
freie, schonen müssen, weil sonst das Land entvölkert
worden wäre; denn fleißige Landbaucr wurden damals
sehr gesucht.
In den von den Deutschen angelegten Städten ließen
sich ausschließend Deutsche nieder. War doch noch in fol-
genden Jahrhunderten eine Grundbedingung des Bürgerrechts:
freie Geburt und die Abstammung von deutschen
Eltern.
Doch gab es auch sorbische Vasallenstädte, in
welchen Anfangs wohl lauter Sorben wohnten, bis auch hier
später das deutsche Element das Ucbergcwicht erlangte. So
gehörte die Stadt Zwenkau zu Zeit Kaiser Ottos des Gro-
ßen einem slavischen Herrn Suchaviz, und in der Stadt
selbst wohnten Slaven. Später gelangte die Stadt an's
Stift Merseburg und nun wurde auch dieser Ort
germanisirt.
Eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit hatten
die Städte nicht; sie standen unter landesherrlichen Beamten,
und erst später erlangten einzelne Städte jene Rechte durch be-
sondere Gunst der Landessürsten.
Auch von Handwerksinnungen findet man in