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1862 -
Döbeln
: Thallwitz
- Autor: Hingst, Carl W.
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
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der Selbstschätzung, mit Strafen gegen Hinterziehung.
Alles bewegliche und unbewegliche Vermögen wurde ange-
zogen und der Maßstab war 1 Gulden von je 1000, 2
Groschen von je 100 Gulden Capital. Auch in den Jahren
1488 und 1541 wurden im Herzogthume solche Ver.
mögenssteuern. 1518 im Kurstaate eine Einkom-
mensteuer erhoben.
Das erste Beispiel von eigentlicher Grundsteuer
in Sachsen kommt 1523 vor, wo Kurfürst Friedrich der
Weise 4 Pfennige von jedem Schock Groschen Vermö-
gens aller unbeweglichen Güter bewilligt erhielt. Dainals
mußte ein Werthsanschlag aller dieser Güter bei eines Jeden
Eid und Pflicht entworfen und zur Canzlei eingesendet wer-
den. Im Hcrzogsstaate kam diese Schocksteuer auf
dem Landtage zu Chemnitz (1546) mit 4 Pfennigen
vom Schocke auf, wurde 1547 wiederholt und bestand seit
1550 unter dem Namen der Landsteuer fort.
Andere Abgaben an den Landesherrn waren: Geschoß,
Een sus (Zins), Zölle, Gerichtsnutzungen, Lchngeld
und viele Naturalzinsen.
Unter den Abgaben an die Kirche kommen in jener
Zeit häufig Kuh zinsen vor. Diese entstanden aus folgende
Art: Man sammelte bei den Kirchen kleine Capitalien an.
Da das Verlangen nach Darlehnen zu jener Zeit nicht groß
war, so hatte man nicht selten Schwierigkeit, das baare Geld
sogleich zinsbar unterzubriugen. Auch mochte Niemand gern
eine sogenannte Amtsgunst (Consens) um einer geringeren
Summe willen einholen, weil diese Geld kostete. Daher
kauften die Kirchväter auf den Dörfern für das baare Geld,
das bei der Kirchkasse übrig blieb, Kühe (an manchen Or-
ten auch Sch aase) an und thaten solche gegen einen jähr-
lichen Zins von 4 — 9 Groschen (Schaafe zu l*/i Gr.)
als Mieth kühe an Begüterte aus, von denen man dann
das Thier, wenn es alt oder unbrauchbar wurde, zum Besten
der Kirchkasse zurücknahm und verkaufte; oder man gab sie
als ewige (eiserne) Kühe, gegen eine bestimmte jährliche
Abgabe ein für allenial hin. Später pflegte man auch man-
che andere feste Rente mit dem Namen: Eiserne Kuh zu
belegen.
Schlüßlich noch einige Bemerkungen über die damaligen
Münzverhältnisse.