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1. Sächsischer Zeitspiegel - S. 149

1862 - Döbeln : Thallwitz
149 sobald nach ihm nicht wieder finden sollte; daher noch jetzt die Namen «Vater August" und „Mutter Anna" (seine wirkliche Gemahlin, eine Dänische Prinzessin) im dank- baren Andenken des sächsischen Volks fortleben. Wie mit dem Markgrasen Alb recht, schloß er auch mit seinem Vetter Johann Friedrich, dem ehemaligen Kurfürsten, der nach Moritz's Todte, als Legnadigter des Kaisers, wieder Ansprüche aus die Kurwürde und die ver- lornen Lande erhob, zu Naumburg einen Vertrag (1554), durch welchen Johann Friedrich, unter Verzichtlcistung auf jene Ansprüche, sür seine Person den Titel: Geborner Kursürst und für sich und seine Nachkommen noch ver- schiedene, nicht unbedeutende, Ländereien, worunter nament- lich das Altenburger Gebiet, zu seinem neuen Herzog- thume erhielt. Sieben Tage nach Unterzeichnung des Ver- trags starb Johann Friedrich. Der Kriegszug gegen Johann Friedrich den Mitt- lern (Sohn des oben genannten Kurfürsten) ist der einzige, welchen August unternommen und im Jahre 1567 glücklich zu Ende geführt hat. Der Kurfürst berechnete den Kriegs- auswand vor Gotha aus 748,000 Gülden, wofür ihm, da solche Summe Geldes von den Ernestinern nicht beschafft werden konnte, die vier Aemter Weida, Arnshaug, Ziegenrück und Sachsenburg (der Neustädter Kreis, verpfändet und später, sammt einem Theile des von den Ernestinern erworbenen Hennebergschen Gebiets (näm- lich den Aemtern Schleusingen, Suhl, Kühndorf, Benshausen und den Klöstern Rohr und Veßra) ganz abgetreten werden mußte.*) Unter Augusts Mitwirkung wurde 1555, auf Grund des Paffauer Vertrags, der Augsburger Rcligions- *) Kuesachsens Gebiet betrug in Augusts späterer Regicrungszeit ca. 475 Quadrat-Meilen.
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