1862 -
Döbeln
: Thallwitz
- Autor: Hingst, Carl W.
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
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beschaffen müssen; der Kurfürst berechnete auf dem Neichö-
tage nach wicderhergestelltem Frieden (Hubertusburg,
15. F eb r. 1 76 3) die gesummten Kriegslasten seines Landes
auf 300 Millionen Thaler. Das Land war mit schlechtem
Gelde überschwemmt, weil der König von Preußen in Leip-
zig durch Verpachtung der dasigen Münze an den Juden
Ephraim Jtzig u. Comp. (1757 — 63) eine große Falsch-
münz e r e i errichtet oder doch begünstigt hatte, worin unter
sächsischem Wappen Geld geprägt worden war, das kaum den
dritten Theil des Nennwertes hatte. Die Steuerschulden
berechnete man auf 29, die Kammerschulden auf 6 Millionen
Thaler. Ackerbau, Handel und Gewerbe lagen darnieder.
Nach wiedcrhergestelltem Frieden kehrte der König Fried-
rich August aus Polen zurück, berief die Stände des Landes
zusammen, um das Schuldenwesen des Staats zu ordnen, und
setzte eine sogenannte Ne stau ratio nscom Mission nieder,
um Entwürfe zu einer neuen Gestaltung der Verwaltungs-
form Sachsens vorzubereiten, welche den Ständen vorgelegt
werden sollten. Aber noch während dieses Landtags starb
der König plötzlich —am 5. October 1763, — vom Schlage
getroffen, und noch in demselben Monate starb auch der Graf
Brühl, dessen Rolle ohnedem ausgespielt war, da der Kur-
prinz Friedrich Christian die Treulosigkeit dieses Mannes
längst durchschauet hatte.
Mit Friedrich Augusts Ii. Tode hörte die Verbindung
Sachsens mit Polen auf. Die Polen wählten, unter russi-
schem Einflüsse, den Grafen Stanislaus Poniatowsky
zu ihrem Könige, unter welchem das Reich seinem Verfalle
vollends entgegen ging?)
Die Verbindung Polens mit S ach se n ist für das
letztere unheilvoll gewesen, wenn auch nicht zu verkennen ist, *)
*) Erste Teilung Polens durch Rußland, Preußen und
Oestreich 1772, zweite Thrilling 1793, dritte Theilung
1795.
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