1862 -
Döbeln
: Thallwitz
- Autor: Hingst, Carl W.
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
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Zu Anfänge der Regierung Friedrich Augusts war die
Armee etwa 27,000,1787: 31,000. im Jahre 1806: 27,000
Mann (21,000 Mann Infanterie und 6000 Mann Cavallerie).
1812: 31,700 Mann stark. Als Rheinbundfürst hatte
der König 20,000, als Mitglied des deutschen Bundes
(nach der Landestheilung) 12,000 Mann regulaires Militair
und 2000 Mann Reserve zu unterhalten und beziehendlich
zu stellen.
Statt der vormaligen Bürgergarden, die im Jahre
1828 neu organisirt worden waren, traten durch Gesetz vom
29. November 1830 in 36 der größer» Städte Sachsens
Communalgarden ins Leben, denen, mit wenig Aus-
nahmen, alle waffenfähigen Personen vom 21.—50. Lebens-
jahre beizutreten verbunden waren, um polizeiliche Ordnung,
Ruhe und Sicherheit aufrecht erhallen zu helfen.
Im Abgabenwesen gingen wenig Veränderungen
vor. Die directen Steuern, nämlich Schock-, Quatember-
und Personalsteuer, Donativgelder und Schönburgsches Con-
lingent dauerten fort; ebenso, was die in di recten Steuern
betrifft, die Trank-, Mahl-, Stempel-, Fleischsteuer, das Ge-
leite, die Grenz- und Generalaccise. Ein neues Grund-
steuer-System, dessen dringendes Bedürfniß man fühlte,
wurde vorbereitet, kam aber in diesem Zeiträume nicht zur
Ausführung. Von neuen Steuern kamen auf (statt des
frühern Elbgeleites) der Elbzoll (1821), ein allgemeiner
Gewichtszoü, und die Chausseegelder, welche Abgabe
1804, nachdem verschiedene Chausseen gebaut worden waren,
allgemein normirt wurde. Eine neue Geleitsordnung
erschien 1823 und blieb in Geltung bis 1834. Sie galt
nur für die Erblande, nahm die einzelnen Gemeinden, Rit-
tergütern und Privaten zustehenden Geleite aus, ließ aber
Pflaster-, Brücken- und Chausseegelder neben dem Geleite be-
stehen. In den Jahren 1822 —1824 traten im Accis-
w e se n verschiedene Veränderungen ein. Die allgemeine Land-
und Waarenaccise wurde aufgehoben, ebenso die neuesten
Ausgangszölle und alle bis dahin erhobenen besonder» Grenz-
zölle, Imposten und Licenten, auch die Tranksteuer von aus-
ländischen Getränken. An deren Stelle trat eine allgemeine
Grenz accise (1822), welche an d'er Grenze von allen ein-
gehenden Waaren nach einem mäßigen Gewichtstarife er-
hoben wurde, doch mit Ausnahme aller nach Leipzig gehen-