1861 -
Freiburg
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Bürgerschule, Gymnasium, Realschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Geschichte der neueren Zeit.
Werbungen erlaubte und durch sogenannte Kapitulationen regelte,
wobei die vornehmen Familien sich wohl bedachten. Die Mehrzahl dieser
Söldner stand in französischem Dienste, gewöhnlich zwischen 10,000
und 20,000 Mann, und behauptete den Ruhm eines sehr tüchtigen
Militärs, wie sich auch in der Eidgenossenschaft durch den Söldnerdienst
ein kriegerischer Sinn bis in die spate Zeit-erhielt.
Verhältniß § 35. Dem Namen nach gehörte die Eidgenossenschaft noch zu
zum^Rä^Eln deutschen Reiche, durch den Krieg von 1498, den Maximilian I.
und der schwäbische Bund herbeiführten, wurden aber Schweizer und
Schwaben, die Nachbarn, die bittersten Feinde, und je länger und aus-
schließlicher die schweizerischen Söldner in französischen Diensten stan-
den, um so mehr wurden sie Deutschland entfremdet. Die eidgenössi-
schen Orte (Kantone), Städte wie Länder, ließen es sich gefallen als
deutsche Reichsstände zu sigurieren, verstanden sich aber zu keiner Lei-
stung für das Reich (nur für die Türkenkriege gaben sie einigemal ein
beträchtliches Quantum Pulver als Beisteuer) und eilten den weltlichen
deutschen Fürsten in dem Streben nach völliger Unabhängigkeit von
der Reichsgewalt, nach der Souveränität, beträchtlich voraus.
§ 36. Die Saat der Reformation fand in der Eidgenossenschaft
denselben Boden wie im anderen Deutschland; kaum hatte Luther seine
Zàgii ersten Erfolge errungen, so fing 1519 Ulrich Zwingli in Zürich zu
geb.1181. reformieren an und disputierte 1523 mit einigen ungelehrten Mönchen,
worauf ihn der Züricher Rath beauftragte, nach dem Evangelium zu.
predigen und alle Menschensatzung wegzulaffen; 1525 wurden die Pro-
zessionen abgeschafft, die Feier der Messe bei Strafe verboten, die
Klöster aufgehoben, die Wandgemälde übertüncht, Orgeln und aller
Vandalis- Kirchenschmuck aus den Kirchen entfernt. Die Bilder hießen in der
musd.re- Sprache der schweizerischen Reformatoren „die Götzen", daher in vielen
ormc> ion. (Hienden das Volk die Kirchen stürmte, die Bilder zerschlug oder
zerriß, sie herausschleppte, auf Haufen warf und verbrannte, wodurch
besonders in St. Gallen ein Schatz uralter deutscher Kunst vernichtet
wurde. Dem Beispiele Zürichs, das allein in der Stadt drei reiche
Stifte säkularisieren konnte, folgte St. Gallen, die Stadt, welche
mit dem Fürstabte des Klosters St. Gallen seit zwei Jahrhunderten
in Streitigkeiten verwickelt war und zweimal Gewalt gebraucht hatte.
Ebenso folgten der ob St. Gallen liegende Theil des Bergländchens
Appenzell, das 1404—1413 durch einen Aufstand gegen den Abt
sich die politische Selbstständigkeit errungen hatte, Chur, die Residenz
des rhätischen Bischofs, Schaffhausen, das mit seinen Mauern die
uralte, reiche Abtei Allerheiligen umschloß, Glarus, dessen Grund-
herr einst das Stift Säckingen war. Das mächtige Bern schwankte
1527. lange, endlich entschied sich der Rath für die Reformation und ver-
schaffte ihr damit das Uebergewicht in der Eidgenossenschaft, denn hier
wie in Deutschland mußten die Uuterthanen sich von ihren Herren die
Religion diktieren lassen. Das schweizerische „Evangelium"
(so nannte sich auch die von Zürich ausgegaugeue Reformation) stimmte
jedoch nicht ganz mit dem sächsischen überein, denn Zwingli lehrte, daß
Brot und Wein im Abendmahle nur Zeichen seien; 1529 disputierte er
Näch iñ darüber mit Luther in Marburg, keiner der Reformatoren konnte
Marburg, aber den andern überzeugen und obwohl man gelobte sich gegenseitig