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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 37

1861 - Freiburg : Herder
Die Reformation außerhalb Deutschland. 37 eutwaffnete mit Mühe den Zorn ihres königlichen Eheherrn, den sie durch ihren Zweifel au dessen theologischer Unfehlbarkeit erregt hatte. § 93. Heinrich Viii. überlieferte jedoch nicht nur ihm mißfällig gewordene Weiber und Günstlinge dem Henkerbeile, sondern wüthete gleichzeitig gegen Katholiken und „Sektierer", nur mit dem Unter- schiede, daß er die ersten in der Regel köpfen oder hängen, die anderen verbrennen ließ; der gegenseitige Haß der beiden Glaubeusparteien arbeitete ihm dabei in die Hände, denn die eine diente ihm zuvorkom- mend gegen die andere, wie er es gerade wünschte. Die päpstliche Bannbulle brachte 1538 die Familie der Pole und Kourteuay, die letzten Sprößlinge des Hauses Aork, auf das Blutgerüst, weil sie mit dem Kardinal Pole einer Verschwörung gegen den König schuldig seien (1539); Geofsry Pole wurde zur Verbannung begnadigt, weil er aus Todesfurcht gegen die Seinigen Zeugniß ablegte, da aber der Kardinal nicht in die Gewalt des Königs zu bringen war, so ließ er dessen 70jährige Mutter enthaupten (1541). Mit den anderen Re- formatoren konnte er sich niemals befreunden, er versorgte dagegen das englische Volk mit einem eigenen Glaubensbekenntnis die „Artikel" betitelt, das 1539 durch die „sechs Artikel" ersetzt wurde, welche unter dem Namen der Blutartikel bekannt sind, weil sie zur Verfolgung der Protestanten und Katholiken gleich wohl paßten; ferner mit einem „gottseligen und frommen Unterricht für einen jeden Christen", zuletzt mit dem sogenannten „Königsbuch" oder „notwendige Lehre und Un- terricht für jeden Christen", womit das Maß der Rechtgläubigkeit end- giltig vorgeschrieben war. § 94. Im Jahr 1545 begann er im Bunde mit dem Kaiser noch einmal einen Krieg mit Frankreich, führte denselben aber ohne großen Ernst; er starb am 28. Januar 1547, im 56. Lebensjahre, nachdem er einige Tage vorher den Sohn des Herzogs von Norfolk hatte hin- richten und den Vater zum Tode verurtheilen lassen. Die Zahl der von dem König während seiner Regierung verhängten Todesurtheile berechnet man auf 72,000; sie trafen neben so vielen andern minder angesehenen Personen: 2 Königinen, 2 Kardinäle, 12 Herzoge und Earls, 18 Barone und Ritter, 77 Aebte und Prioren. Eduard Vi. (1547-1553). § 95. Für diesen neunjährigen Monarchen regierte ein Regent- schaftsrath, in welchem Lord Somerset (ein Seymour, also Ver- wandter des königlichen Knaben) alles vermochte. Durch das Par- lament wurde die Reformation des verstorbenen Königs refor- miert, die Blutartikel abgeschafft, in 39 Artikeln ein neues Glaubens- bekenntniß gegeben, ferner ein Katechismus, ein Homilienbuch, ein allgemeines Gebet- und Ritualbuch, aber das Episkopalsystem und einige Gebräuche der katholischen Kirche beibehalten (anglikanische Staatskirche oder Hochkirche). Als Lord Somerset gestürzt und hin- gerichtet war, beherrschte Lord Northumberland den kranken König 1552. und bewog diesen, daß er seine beiden Schwestern Maria und Eli- sabeth der Thronfolge für unfähig erklärte und sie der Johanna Gray, der Enkelin von Heinrichs Viii. jüngerer Schwester Maria, zu- sicherte, welche mit Northumberlands jungem Sohne vermählt war.
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