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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 54

1861 - Freiburg : Herder
54 Geschichte der neueren Zeit. Verulam, der berühmte englische Philosoph einer späteren Zeit, spendete ihnen alles Lob. Viertes Kapitel. Der dreißigjährige Krieg (1618—1648). § 136. Die Ermordung Heinrichs Iv. von Frankreich hatte die Koalition gegen die beiden habsburgischen Monarchieen nur sür den Augenblick gelähmt, ihre Feindschaft aber keineswegs entwaffnet, daher sie nur auf gute Gelegenheit zu einem Schlage lauerte. Diese zeigte sich bald. Da weder Kaiser Mathias noch dessen Brüder Söhne hatten, so wurde Erzherzog Ferdinand von Steyermark durch Fami- lienpakt als Erbe aller österreichischen Lande designiert und auch als künftiger König von Böhmen zu Prag gekrönt, nachdem er die 1617. Landesstatute beschworen hatte. Allein in Böhmen bestand eine Partei, welcher der größere Theil der Aristokratie angehörte, die das Haus Habsburg vom Throne ausschließen und einen fremden Fürsten als König aufstellen wollte, um sich selbst der Herrschaft über das Land zu be- mächtigen, wie es dem polnischen Adel gelungen war, und der fran- zösische, dänische, schwedische versuchte. Die Ausführung schien nicht schwer, denn Ferdinand war den Protestanten in den österreichischen Erblanden wegen seiner in Steyermark durchgeführten Gegenreforma- tion verhaßt, im Osten drohte der von den Türken unterstützte Fürst Bethlen Gabor von Siebenbürgen, im Süden war Venedig feindselig gesinnt, in Deutschland selbst durste jeder Feind Oester- reichs auf Unterstützung von Seite der Union rechnen, während sie in Verbindung mit Savoyen, Frankreich und Holland es dem Könige von Spanien unmöglich zu machen schien, seinem Blutsverwandten in Oesterreich zu Hilfe zu kommen. § 137. Die Veranlaffung zum offenen Bruche war bald gefunden; der Erzbischof von Prag ließ eine neu erbaute protestantische Kirche zu Klostergrab schleifen, der Abt von Braunau eine andere schließen (Ende 1617). Darüber erhob sich von Seite der Protestan- ten laute und allgemeine Klage wegen Verletzung des Majestätsbriefes durch die beiden geistlichen Herren, während diese hinwieder gerade aus dem Majestätsbriefe beweisen wollten, daß sie lediglich nach den ihnen zustehenden Rechten gehandelt hätten. Nach dem Majestätsbriefe und dem sogenannten Vergleiche konnte jeder Bewohner Böhmens ohne Unterschied des Standes sich zu dem katholischen oder protestantischen Glauben bekennen, das Recht zum Kirchenbau aber stand den Edelleuten aus ihren Gütern zu, den königlichen Städten und den Bewohnern königlicher Güter. Die Protestanten behaupteten in dem wegen Brau- nau und Klostergrab entstandenen Streite, es seien in dem Vergleiche von 1609 unter den königlichen Gütern auch die geistlichen Güter be- griffen, die Katholiken dagegen beriefen sich auf den buchstäblichen In- halt der Urkunde, in welcher allerdings die geistlichen Güter nicht aus-
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