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1. Geschichte der Alten Welt - S. 74

1860 - Freiburg : Herder
74 Geschichte der alten Welt. § 207. Nur mit Argos gelang es nicht; zwar erlitt es durch Kleomenesl. König Kleomenes I. -ei Tirynth eine furchtbare Niederlage, in um Mo v. welcher nach der geringsten Angabe 6000 Bürger umkamen, so daß die Stadt in der Gewalt der Leibeigenen blieb, bis die Söhne der Umge- kommenen herangewachsen waren. Diese verstärkten stch durch die Aufnahme der Periöken in das Bürgerrecht, verpflanzten die Bewohner von Tirynth, Mykene, Hysiä, Orneä und Midea mit Gewalt nach Argos, wodurch die Stadt wieder auflebte und ihre Unabhängigkeit bis zum allgemeinen Ruin Griechenlands behauptete; statt der dorischen Aristokratie wurde die Demokratie herrschend mit den gewöhnlichen Ueberstürzungen, welche auf kurze Zeit zur Oligarchie führten. Der Haß gegen Sparta dauerte ungeschmälert fort und machte, daß Argos an keiner nationalen Unternehmung sich betheiligte. Athen. Gesetzgebung des Solon (594 v. Ehr.). § 208. Neben Sparta war Athen die einzige größere Landschaft, die einen einheitlichen Staat bildete, so daß alle Staatsbürger auch Bürger der Stadt waren; doch hatte Athen keine Heloten, obwohl die reicheren Bürger Sklaven besaßen, und keine Periöken, bildete also auch vor seiner demokratischen Umgestaltung ein freieres Gemeinwesen als Sparta. Abschaffung Nach dem Opfertode des Kodrus erklärte das Volk, also erzählt die der Königs- athenische Ueberlieferung, daß keiner ferner würdig sei den Köttigstitel 106?v.chr. Zu führen, daher wurde statt eines Königs ein lebenslänglicher Archon aus dem Geschlechte des Kodrus aufgestellt, in der That aber Zehnjährige verdrängten die edeln Geschlechter das Königthum und eigneten sich Archonten allmälig die Herrschaft zu, indem sie zuerst die Amtsdauer des Archon- 752 v. Chr. auf zehn Jahre beschränkten und bald darauf alle Eupatriden Neun einjäh- (Edelgeborne) für das Archontat wählbar erklärten, endlich neun Archon- ten 682 v""ien ernannten mit einjähriger Amtsdauer, so daß möglichst viele Eupa- Chr. triden Regierungsmitglieder werden konnten. Den Archonten waren 48 Prytanen beigegeben, die mit zu Gericht saßen und die Regierung kontrolierten, während der Rath, aus allen Eupatriden zusammen- gesetzt, sich die eigentliche Souveränität vorbehielt. Alle diese Aende- rungen waren nicht zum Vortheil des gemeinen Volkes, denn nun war alles (Gericht, Kriegswesen, Verwaltung, Besteuerung, Polizei) einem einzigen Stande, einigen hundert Familien, anheimgegeben, die ihr eigenes Interesse nicht vergaßen. § 209. Das ganze attische Volk theilte sich in vier Stämme (Phylä): Einlhkilung bt'e Geleontes, Argadeis, Aegikoreis und Hopleteö, jeder ^Volkes/" Stamm in die Stände der Eupatriden, Geomoroi (Landbauer) und Demiurgoi (Handwerker); jede Phyle iu drei Phratrien (Ge- schlechtsgenossenschaften), jede Phratrie in 30 Ge na (Geschlechter), jedes Geschlecht in 30 Familien, so daß also ganz Attika 10,800 freie Familien zählte. Die Eupa- § 210. Die Eupatriden standen an der Spitze der Stämme und trlden. Geschlcchtsgenossenschaften, welche ihre eigenen Heiligthümer und Opfer hatten; am Feste der Apaturien wurden die Neugebornen feierlich in
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