1860 -
Freiburg
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Bürgerschule, Gymnasium, Realschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
74
Geschichte der alten Welt.
§ 207. Nur mit Argos gelang es nicht; zwar erlitt es durch
Kleomenesl. König Kleomenes I. -ei Tirynth eine furchtbare Niederlage, in
um Mo v. welcher nach der geringsten Angabe 6000 Bürger umkamen, so daß die
Stadt in der Gewalt der Leibeigenen blieb, bis die Söhne der Umge-
kommenen herangewachsen waren. Diese verstärkten stch durch die
Aufnahme der Periöken in das Bürgerrecht, verpflanzten die Bewohner
von Tirynth, Mykene, Hysiä, Orneä und Midea mit Gewalt nach
Argos, wodurch die Stadt wieder auflebte und ihre Unabhängigkeit bis
zum allgemeinen Ruin Griechenlands behauptete; statt der dorischen
Aristokratie wurde die Demokratie herrschend mit den gewöhnlichen
Ueberstürzungen, welche auf kurze Zeit zur Oligarchie führten. Der
Haß gegen Sparta dauerte ungeschmälert fort und machte, daß Argos
an keiner nationalen Unternehmung sich betheiligte.
Athen.
Gesetzgebung des Solon (594 v. Ehr.).
§ 208. Neben Sparta war Athen die einzige größere Landschaft,
die einen einheitlichen Staat bildete, so daß alle Staatsbürger auch
Bürger der Stadt waren; doch hatte Athen keine Heloten, obwohl die
reicheren Bürger Sklaven besaßen, und keine Periöken, bildete also auch
vor seiner demokratischen Umgestaltung ein freieres Gemeinwesen als
Sparta.
Abschaffung Nach dem Opfertode des Kodrus erklärte das Volk, also erzählt die
der Königs- athenische Ueberlieferung, daß keiner ferner würdig sei den Köttigstitel
106?v.chr. Zu führen, daher wurde statt eines Königs ein lebenslänglicher
Archon aus dem Geschlechte des Kodrus aufgestellt, in der That aber
Zehnjährige verdrängten die edeln Geschlechter das Königthum und eigneten sich
Archonten allmälig die Herrschaft zu, indem sie zuerst die Amtsdauer des Archon-
752 v. Chr. auf zehn Jahre beschränkten und bald darauf alle Eupatriden
Neun einjäh- (Edelgeborne) für das Archontat wählbar erklärten, endlich neun Archon-
ten 682 v""ien ernannten mit einjähriger Amtsdauer, so daß möglichst viele Eupa-
Chr. triden Regierungsmitglieder werden konnten. Den Archonten waren
48 Prytanen beigegeben, die mit zu Gericht saßen und die Regierung
kontrolierten, während der Rath, aus allen Eupatriden zusammen-
gesetzt, sich die eigentliche Souveränität vorbehielt. Alle diese Aende-
rungen waren nicht zum Vortheil des gemeinen Volkes, denn nun war
alles (Gericht, Kriegswesen, Verwaltung, Besteuerung, Polizei) einem
einzigen Stande, einigen hundert Familien, anheimgegeben, die ihr
eigenes Interesse nicht vergaßen.
§ 209. Das ganze attische Volk theilte sich in vier Stämme (Phylä):
Einlhkilung bt'e Geleontes, Argadeis, Aegikoreis und Hopleteö, jeder
^Volkes/" Stamm in die Stände der Eupatriden, Geomoroi (Landbauer)
und Demiurgoi (Handwerker); jede Phyle iu drei Phratrien (Ge-
schlechtsgenossenschaften), jede Phratrie in 30 Ge na (Geschlechter),
jedes Geschlecht in 30 Familien, so daß also ganz Attika 10,800
freie Familien zählte.
Die Eupa- § 210. Die Eupatriden standen an der Spitze der Stämme und
trlden. Geschlcchtsgenossenschaften, welche ihre eigenen Heiligthümer und Opfer
hatten; am Feste der Apaturien wurden die Neugebornen feierlich in