Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte der Alten Welt - S. 77

1860 - Freiburg : Herder
Die Griechen. 77 wählt werden durste. Der erste Archon, nach welchem das Jahr benannt wurde, übte die Gerichtsbarkeit in Ehe-, Vormundschaft- und Testament- sachen; der zweite, König genannt, hatte die oberste Leitung des Kultes; der dritte, der Polemarchos, hatte zum Kriegswesen wenig mehr zu sagen, dagegen standen die Metöken (Ansassen) und Fremden in persönlichen und Familienangelegenheiten unter seiner Gerichtsbarkeit; die sechs übrigen Archonten, die sogenannten Thesmotheten, präsi- dierten in den verschiedenen Gerichten und leiteten die Prozesse ein. 8 220. Die zehn Gerichtshöfe wurden aus den über 30 Jahre alten Bürgern zusammengesetzt (Heliasten), von denen zu diesem Zwecke jährlich 6000 ausgelooöt wurden; sie wurden beeidigt und richteten in den gewöhnlichen Civil- und Kriminalfällen. Die Klage wurde schrift- lich eingereicht, der Prozeß aber mündlich und öffentlich geführt. 8 221. Eine sehr wichtige Behörde war der Areopag (so genannt, weil er sich auf dem Hügel des Ares versammelte); die Mitglieder waren es lebenslänglich und mußten Archonten gewesen sein. Der Areopag richtete über vorsätzlichen Mord, Verwundung, Giftmischerei, Mordbrand, wachte über Verfassung, Religion und Sitte, die Erziehung, war also auch eine Art Oberpolizeibehörde. 8 222. Ueber das gesammte Kriegswesen waren zehn Strate- gen gesetzt, welche wie alle Oberofsiziere von der Volksversammlung gewählt wurden. Vom 18. bis 60. Jahre war der Athener zum Kriegs- dienste verpflichtet, zu welchem sich der Jüngling durch Gymnastik und Waffenübung eifrig vorbereitete. Wer sich im Kriege feige benahm oder den angewiesenen Posten verließ, verlor die bürgerlichen Ehren und Rechte; die im Kampfe Gebliebenen wurden feierlich beerdigt, ihre Kinder auf Staatskosten erzogen. 8 223. Jeder Vater mußte seine Söhne etwas erlernen lassen, wenn er nicht seinen Anspruch auf Unterstützung im Alter verlieren wollte. Den Ansassen war gesetzliche Sicherheit gewahrt, und der Sklave, der von seinem Herrn hart behandelt wurde, konnte sich zum Heiligthum des Theseus flüchten, und fand man seine Klage gerecht, so mußte ihn sein Herr verkaufen. 8 224. Solons Verfassung war also ihrem Wesen nach eine demo- kratische , daher mußte das politische Leben Athens ein sehr bewegtes werden; im Falle innerer Unruhen hatte Solon verordnet, daß jeder Bürger bei Strafe der Verbannung Partei ergreifen müsse, womit er eine schnelle Entscheidung Hervorrufen wollte. Die Tyrannie der Pisistratiden (560—510 v. Chr.). 8 225. Nach der Annahme der solonischen Verfassung gingen einige Jahre ohne Erschütterung vorüber, und deßwegen vermochten die Athener unter der Anführung des jungen Eupatriden Pisistratus den Megarern die Insel Salamis zu entreißen und selbst Nisäa, Megaras Hafenstadt, zu erobern; bald entbrannte in Athen aber der alte Groll des Volkes gegen die Eupatriden aufs neue und diese theilten sich selbst in zwei Parteien, an deren Spitze die bedeutendsten Familien traten. So war es möglich, daß Pisistratus, der sich die Neigung des gemeinen Volks erworben hatte, sich der Tyrannie bemächtigte; durch
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer