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1. Geschichte des Mittelalters - S. 24

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
24 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. Zeiten gemeine Freie ihr Gut dem Könige oder einem geistlichen oder weltlichen Herrn und ließen es sich von demselben wieder als Lehen übertragen; dadurch kamen sie in den Schutz desselben, verpflichteten sich aber auch zum Kriegsdienste und in der Regel auch zu einer be- stimmten Abgabe; in späterer Zeit waren die Männer äußerst selten, welche sich rühmen konnten, „sie haben ihr Gut alleiu von Gott und der Sonne." (Lehen im weiteren Sinn des Wortes, feudastra, waren und sind theilweise noch Bauernlehen, Erblehen, Erbzinslehen, Kolonate.) Damals gab es noch sehr wenige Burgen, denn die adeligen Herrn wohnten größtentheils auf ihren Gütern in großen hölzernen Häusern, um welche zunächst die Oekonomiegebäude standen. Die Viehzucht war wichtiger als der Ackerbau, wie es bei jedem halbcivilisierten Volke der Fall ist. Waldungen bedeckten den größten Theil des Landes, daher war die Schweinezucht sehr bedeutend und Wild im Ueberfluß vorhanden. Ein Hauptvergnügen der Herren war die Zagd; sie hatten ver- schiedene Arten von Jagdhunden, die in den Gesetzbüchern theilweise zu sehr hohem Werthe augesetzt sind; sie hielten auch gezähmte Hirsche, selbst Bären, verschiedene Vögel, namentlich Jagdfalken. Die Lebens- weise der höhern und niedern Stände war noch so ziemlich dieselbe, wie sie Tacitus beschreibt, obwohl die römische Kunst, das Leben zu ge- nießen, sich bereits in einzelnen Zügen äußert. Das Königthum. Jedes deutsche Volk dieser Zeit hatte Könige oder Herzoge an seiner Spitze, deren Würde in ihrem Geschlechte forterbte, jedoch nicht ohne die Wahl oder wenigstens die Zustimmung der Freien. Waren mehrere Söhne da, so theiltcn sie sich bei den Franken nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des königlichen Vaters, so daß das Königreich in mehrere Königreiche zerfiel; dies war theilweise auch bei den Angelsachsen der Fall, sonst fänden wir nicht z. B. zeitenweise zwei Könige in Mercia, in Kent re. Bei andern Völkern erhielt jeder königliche Prinz seine Apanage in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte; denn es gab damals fast kein anderes Einkommen als das von Grundbesitz, und keinen Rang als den mit einer wirklichen Herrschaft verbundenen; diese Theilungen sind die Ur- sache der vielen Bruder- und Verwandtenmorde in den altgermanischen Herrscherhäusern, der vielen Empörungen und Verräthereien. Das Einkommen des Königs bestand in dem Ertrage seiner Güter, welche von Hörigen oder Leibeigenen bebaut und von Meiern verwaltet wurden. Standen die Güter unter einer schlechten Verwaltung, oder waren die meisten als Lehen fortgegeben, so konnte es wohl geschehen,
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