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1. Geschichte des Mittelalters - S. 189

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Friedrich Ii. 189 Zuerst brauchten sie ihn gegen die Städte; die fränkischen Kaiser hatten diese begünstigt, und obwohl Friedrich I. den Städten nicht gnädig war, weil die lombardischen ihn hemmten, so hatte ihr Aufschwung doch fortgedauert. Sie befanden sich im Alleinbesitze des Handels und alles Gewerbes, ihre Mauern schützten vor Plünderung und Brand, welche damals der Krieg oft nach sehr kurzen Zwischenräumen über die Dörfer brachte; so wurden sie nach und nach sehr reich. Durch strenge Gesetze sorgten sie für die Sicherheit des Lebens und Eigenthums, so daß der Aufenthalt in einer Stadt für einen ver- möglichen Mann der sicherste und durch das gesellige Leben daselbst zu- glelch der angenehmste wurde. Daher wanderten viele freie Männer in die Städte, und da nach kaiserlichen Privilegien auch Dienstleute, welche ein Jahr in der Stadt lebten und von ihrem Herrn während dieser Zeit nicht zurückgefordert wurden, der Stadt angehören sollten, so hatten sich viele derselben ihren Herren aus diese Weise entzogen. Schon dies machte die letzteren nicht gerade lieb. Außerdem aber strebten die Städte nach mehr Freiheit; wo ein Bischof oder Graf die Oberherrlichkeit übte, ihre Magistrate einsetzte, Gericht hielt, Gefälle erhob, da trachteten die Städte unablässig, diese Rechte allmählig an sich zu bringen, und bei den geistlichen Herren gelang es ihnen aus be- greiflichen Gründen am leichtesten. Zuerst, so war der gewöhnliche Gang, errangen sie das Recht einen Theil des Magistrats zu wählen, dann den ganzen; nachher erhielten sie durch Güte, um Geld und gelegentlich auch mit Gewalt ein Stück der Gerichtsbarkeit nach dem andern, und wenn alsdann nur mehr ein Vogt des Oberherrn die Autorität desselben im Gerichte vertrat und die Gefälle einzog, so suchten sie auch diesen los zu werden, und vielen gelang es für Dienste in der Roth, welche sie dem Herrn leisteten, für Geld noch häufiger, seltener durch Gewalt. Die Städte waren durch die Zahl ihrer Bürger, durch gute Rüstung, durch den Besitz von Maschinen, welche man zur Eroberung und Vertheidigung von Städten und Burgen gebrauchte, den meisten Herren überlegen, und selbst Herzogen und mächtigen Grafen gelang es nicht leicht eine größere Stadt zu be- zwingen. Solches Wachsthum der Städte und Aufkommen der Bürgermacht sahen die Dynasten mit Recht als eine Gefahr an, welche ihre eigene Macht, die in Deutschland herrschende, seitdem Lehen und Aemter erblich waren, bedrohte und deßwegen beschloß 1231 ein Reichstag zu Worms die Rechte der Städte niederzudrücken, indem es denselben verboten wurde Bündnisse zu machen, Dienstleute einzubürgern, Rittersleute zur Unterwerfung unter ihr Stadtrecht zu zwingen, durch ihre Magistrate die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben u. s. w. König Heinrich zögerte
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