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1. Geschichte des Mittelalters - S. 190

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
190 Das heilige römische Reich deutscher Nation. keinen Augenblick diesen Beschluß zu genehmigen, und auch Kaiser Friedrich, dem er nach Italien überschickt wurde, gab die kaiserliche Be- stätigung, denn gleichzeitig versuchte er es in Italien durch ähnliche Gesetze die Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf seine Seite zu bringen. Er war so wenig wie sein Großvater ein Gönner der städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche durch den saracenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, wider- strebte; hätte er aber auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Ge- fallen gethan, so mußte er es, denn Heinrich schickte sich an in Ver- bindung mit den Lombarden und mehreren deutschen Fürsten gegen den Vater zu rebellieren. Dieser Junge wollte unabhängig von seinem Vater König in Deutschland sein, während die deutschen Fürsten in Worms neben dem Beschlüsse gegen die Städte sich auch verabredet hatten, wie die königliche Gewalt auf nichts zurückgeführt werden könnte. Der entartete König Heinrich. Mainzer Reichstag (1235). Allein dies gelang noch nicht; als Friedrich über die Alpen kam, so fand er noch immer so viel Unterstützung, daß er alle Pläne und Ränke für einmal unterdrückte (1235). Er begnadigte Heinrich, und als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ er ihn gefangen setzen und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 im Gefängniß starb. Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab, die Wittwe, Mar- garetha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone zu wohlthätigen Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein noch traurigeres Schicksal. Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem Reichstage von Mainz den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen Vater von seinem Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder (wider ihn) brennet oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit Eiden, daß es auf seines Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben — bezeuget es sein Vater zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei sendbaren Mannen, der Sohn soll verlustig sein Eigens und Lehens und fahrenden Gutes." Solche Gesetze brauchte damals Deutschland! Im gleichen Jahre heirathete Friedrich Isabellen von England, erhob den Welfen Otto zum Herzog von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete sich aber dadurch die Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz geerbt hatten und Nieder- sachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er auch einen zehnjährigen Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine her- kömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten. Dieses ging im Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bündnisse, Aufnahme von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Ausübung der Gerichts- barkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Vogt erhielt. In späteren
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