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1. Geschichte des Mittelalters - S. 213

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Johann. 213 Die Magna Charta (1215). Nun hatte er zwar mit dem Papste Frieden; aber seine Grausam- keit, Untreue, Wollust und Brutalität erbitterten die englischen Großen so sehr, daß ein allgemeiner Aufstand ausbrach, durch welchen der König genöthigt wurde, die Magna Charta libertatum, den großen Freiheits- brief zu unterschreiben (1215, zu Runnpmead zwischen Staines und Windsor). Der Hauptinhalt der Magna Charta ist folgender: Bestäti- gung der Rechte der Kirche; Beschränkung der willkürlichen Besteuerung der Vasallen und der königlichen Vormundschaft über Minderjährige aus dem Vasallenftande; Zuruckführung der königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofs in Civilsachen mit festem Sitze in Westminster; kein freier Mann darf verhaftet oder in das Gefängniß gesetzt, seines Grundbesitzes beraubt oder sonst gewaltthätig behandelt wer- den durch den Spruch eines aus seinen Standesgenofsen zusammen- gesetzten Gerichts; die alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kauflcute werden bestätigt; im ganzen Reich gilt gleiches Maß und Gewicht; jeder Freie hat die Erlaubniß, in Frie- denszeiten außer Landes zu gehen und wieder zurückzukehren; Einschrän- kung der Bedrückungen des Forstgesetzes; die Freiheiten, welche der Kö- nig seinen Vasallen bewilligt, sollten auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zugestanden werden; eine außerordentliche Be- steuerung kann nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags, Land- tags) stattfinden. Als dem König die Magna Charta abgedrungen war, wurde er fast wahnsinnig vor Zorn und rüstete sich mit dem größten Nachdrucke. Mit seinen Söldnerschaaren bedrängte er seine Gegner in dem neuen Kriege dermaßen, daß sie dem französischen Kronprinzen Ludwig die eng- lische Krone antrugen. Dieser landete wirklich mit einem Heere bei Sand- wich (Mai 1216) und hatte auch schon einige Vortheile erfochten, als König Johann im Oktober unvermuthet starb. Nun verließen die meisten englischen Barone den französischen Prinzen und huldigten Heinrich Iii., dem Sohne Johanns, wodurch sich jener genöthigt sah, 1217 wieder nach Frankreich zurückzukehren. (Wie Heinrich Iii. sich mit Ludwig Ix. wegen der englischen Besitzungen in Frankreich verglich, ist bereits S. 207 gesagt worden.)
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