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1. Geschichte des Mittelalters - S. 283

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kirchliche Zerrüttung. Gegenpäpste. Kirchlicher Ruf nach Reformation. 283 Papst, Alexanders., und als dieser im folgenden Jahre starb, den Kar- dinal Balthasar Kossa, der sich Johannes Xxiii. nannte. Kirchlicher Nus nach Nesormation in Haupt unv Gliedern. Die Kirchenversammlung zu Konstanz (1414—1418). Nun hatte die Christenheit einen rechtmäßigen Papst und zwei Ge- genpäpste, aber jetzt erhob sich auch ein solcher Mißmuth unter den Na- tionen, daß die Forderung eines Koncils eine allgemeine wurde; Sigis- mund gab sich wirklich alle Mühe ein solches zu Stande zu bringen, wie er als Schutzherr der Kirche zu thun verpflichtet war, und der von Neapel bedrängte Johannes Xxiii. mußte endlich einwilligen. Reformation der Kirche in Haupt und Gliedern verlangten die Besten aller christlichen Nationen. Nicht nur durch die Wahl von Gegen- päpsten war Aergerniß gekommen, sondern die Päpste selbst hatten auch angefangen Pfründen jeden Grades nach Wohlgefallen zu besetzen, statt dies nur in den Fällen zu thun, wo es ihnen das kanonische Recht zur Pflicht machte; durch diese Willkürlichkeit so wie durch andere Mittel häuften sie Schätze an, wie bei Johannes Xxii. erzählt worden ist. Bei den Bischöfen war das Nebel, welches Gregor Vii. mit solcher Anstrengung vertrieben hatte, durch eine Hinterthüre wieder hereingekom- men. Früher vergaben die Kaiser und Fürsten die großen Pfründen an die Adeligen, welchen sie gewogen waren; durch die freie Wahl, die Gregor Vii. durchsetzte, war der Zugang auch den Geistlichen bürger- licher Abstammung geöffnet. Die reichen Dompfründen reizten aber be- sonders arme Adelige dergestalt, daß sie sich eifrig um dieselben bewar- den und um so eher erhielten, als sie häufig Vergabungen ihrer Vor- fahren an die Domstifte für sich geltend machten konnten. So geschah es, daß allmählig die Domkapitel fast ausschließlich mit Adeligen besetzt waren, und endlich wurde es bei vielen Bisthümern zum förmlichen Ge- setze erhoben, daß kein Nichtadeliger Domherr werden könne, und diese adelige Berechtigung gestaltete sich sogar zu der Praxis, daß das Ein- kommen der Pfründe an adelige Jünglinge abgegeben wurde, sofern die- selben sich nur für den geistlichen Stand bestimmten, wenn sie sich auch nicht weihen ließen. Daß es bei anderen Prälaturen ähnlich gehen mußte, bewirkte schon das Beispiel der Domkapitel, und dazu kam noch, daß eine Menge edler Familien vollkommen verarmte, was den Zudrang zu den geistlichen Versorgungsplätzen bedeutend vermehrte. Die Kirchenzucht erschlaffte vollständig, und da zu gleicher Zeit im weltlichen Negimente eine noch größere Unordnung herrschte und die beständigen Kriege der wilden Zügellosigkeit freien Spielraum gaben, so entstand eine sittliche Verwilderung, die seitdem ihresgleichen kaum mehr gefunden hat. Darum rief jeder Gutgesinnte nach einer Reformation der Kirche, weil er nur
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