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1. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 85

1889 - Leipzig : Freytag
85 Schreiber angewiesen war. Darin wurden die Ritter meist von ihren Frauen und Tchtern bertreffen, die das oftmals einfrmige Leben in der Burg durch geistige Unterhaltung, durch Vorlefen und Singen bereicherten und dem Haus-wefen durch edle Formen des Umgangs Anmut und Freundlichkeit verliehen. Dabei wurde die Vorbereitung der adeligen Tchter auf den Beruf der Hausfrau nicht verabsumt. Nhen, Spinnen und alle weiblichen Handarbeiten muten sie von frher Jugend an erlernen; fertigten sie ja die Kleider fr sich, die Herren und die Knappen, namentlich erwarben sie sich aber eine hohe Geschick-lichkeit in der Stickerei. der alles aber ging die edle, reine Zchtigkeit, welche nach dem Urteile des grten mittelalterlichen Dichters. Walther von der Vogel-weide, den deutschen Frauen den Vorrang vor den Frauen aller Lnder gab. Zucht und reine Minne, wer die finden will, der komm' in unser Land." 9. Das Nechtswejen. Wir besitzen aus dem Ende der Hohenstanserzeit zwei Rechtsbcher, aus welchen wir die Rechtspflege im Mittelalter kennen lernen; das eine, der Sachsenspiegel, war mehr in Norddeutschland, das andere, der S ch w a b e n s p i e g e l, in Sddeutschland verbreitet. Die Aufzeich-nungen des in einzelnen Stdten oder Drfern geltenden Ortsrechts heien Wcistmer. Beweismittel fr Schuld oder Unschuld war vor allem der Eid; wenn Klger und Angeklagter zugleich schwuren, so war derjenige Sieger, welcher die meisten Eideshelfer beibrachte, d. h. Männer, welche schwuren, da sie seine Aussage fr wahr hielten. Ein eigenartiges, noch im Heidentume wurzelndes Rechtsmittel waren die Gottesurteile oder Ordalien, wie Zweikampf, Wasser- oder Feuerprobe. Bei der Wasserprobe wurde der Ange-klagte, an Hnden und Feu gebunden, in das Wafser geworfen; sank er unter, so galt er fr unschuldig und wurde wieder herausgezogen. Bei der Feuerprobe mute jemand entweder ein glhendes Eisen eine Strecke weit aus der Hand tragen, oder mit bloen Fen der eine heie Pflugschar gehen. Das Bahrrecht bestand darin, da der eines Mordes Verdchtige an die Leiche des Erschlagenen gefhrt wurde und der That fr berfhrt galt, wenn die Wunden von neuem bluteten. Im spteren Mittelalter wurde statt der Gottesurteile die Folter an-gewandt, mit welcher man ein Gestndnis zu erzwingen suchte. In den Zeiten des Faustrechtes, da man seines Lebens und Eigentums nicht sicher war, bten die heimlichen oder Femgerichte, namentlich in Westfalen, einen heil-samen Einflu aus; sie waren wahrscheinlich aus alten kaiserlichen Gerichten, wie sie unter Karl dem Groen bestanden, hervorgegangen. Das Femgericht hie auch Freigericht oder Freistuhl, der Vorsitzende Freigraf, die Beisitzer Frei-schffen. Sie erkannten sich gegenseitig an geheimen Zeichen als die Wissenden". Die Verhandlungen fanden bei Tage unter freiem Himmel statt; in der Mitte des Gerichtsplatzes stand ein steinerner Tisch, aus dem ein Schwert und ein aus Weiden geflochtener Strick lag. Der Angeklagte wurde laut vorgerufen; erschien er nicht, oder wurde er berfhrt, so war er verfemt", und jeder
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