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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 88

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
88 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands rc. stand sich daher in jener Zeit wohl von selbst, daß er sich am Klerus er- holte und deßwegen zum „Evangelium" griff; aber er that es mit äußer- ster Behutsamkeit, denn er mißtraute dem Adel, der die Königsmacht nicht gehoben sehen wollte, und den Bauern, welche dem alten Glauben treu waren. Zuerst ließ er das „Evangelium" nur da und dort verkün- den, sorgte für eine Bibelübersetzung in das Schwedische und erst 1526 ließ er in Upsala disputieren. Den Hauptschlag führte er auf dem Reichstage von Westeräs 1527. Er erklärte, daß er nicht mehr König sein wolle; er habe genug gethan für das Land und wolle sein Vermögen nicht vollends ruinieren, denn die Krone habe keine Einkünfte, aber Ausgaben genug; auch Thränen standen ihm zu Gebote, als die Bürger und Bauern ihn baten, er möchte die Last der Königswürde noch länger tragen. Er aber entgegnete, daß er Bürger und Bauern nicht höher besteuern dürfe (von Besteuerung des Adels war keine Rede) und daß der Krone nur zu helfen sei, wenn ihr von dem großen Gute der Geistlichkeit nachgebessert werde. Als Bauern und Bürger dergestalt lediglich die Wahl zwischen neuen Steuern oder der Abdankung des Königs vor sich sahen, auf welche unfehlbar die alte Adelswirthschaft mit Dänenherrschaft und Bürgerkriegen gefolgt wäre, opferten sie die geistlichen Herren, welche sich um so weniger ernstlich zu wehren getrau- ten, als sie Christian Ii. unterstützt hatten. Den Herren vom Adel, welchen eine Abdankung des Königs, wenn sie je daran glaubten, nicht halb so leid, als den Bürgern und Bauern gewesen wäre, hielt er einen Köder vor: sie sollten die Kirchengüter, welche ihre Ahnen einst gestiftet hätten, wieder an sich nehmen, sofern sie ihre Ansprüche Nachweisen könn- ten. Dies wirkte; die Herren griffen zu und nahmen so viel an sich, daß der König ihnen spater wieder das meiste entreißen mußte und den Termin der Vergabung auf 1453 setzte; was seit dieser Zeit an die Kirche gestiftet worden war, das allein blieb den Adeligen. Gustav ließ bei seiner Reformation eine Art von Bischöfen bestehen, gab ihnen jedoch Konsistorien bei und machte sie von der Krone abhängig, so daß ein solcher Bischof sich von einem deutschen Superintendenten außer dem alten Namen nur dadurch unterschied, daß er ein Neichsstand war und auf dem Reichstage neben dem Adel saß. Daß die katholische Religion aufs strengste, bei Landesausweisung, verboten wurde, versteht sich von selbst (erst 1857 schlug der König den Reichsständen die Abschaffung der Landesverweisung vor); einige unfügsame Geistliche wurden hinge- richtet. Den Lübeckern bezahlte Gustav seine Schulden mit Kirchen- glocken, und zum Danke für ihre Unterstützung entzog er den Hanseaten ihre Handelsvortheile in Schweden und legte ihnen Zölle auf, während er den schwedischen Handel entfesselte; ebenso schloß er zu Schwedens Vortheil, aber zum großen Schaden der Hanseaten, einen Handelsver-
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