1862 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Der nordamerikanische Freiheitskrieg. Die englischen Kolonieen. 279
dies wurden in die südlicheren Kolonieen auch Negersklaven eingeführt,
nachdem die englische Negierung aufgehört hatte, die Deportierten zur
Sklavenarbeit in den Kolonieen verwenden zu lassen.
Die englischen Kolonieen in Nordamerika waren von dreierlei Art:
rein demokratische, wie namentlich die in Neuengland; dann von der Krone
angelegte, in welche das in England herrschende aristokratische Element
verpflanzt und daher auch die Kolonialverfassung der englischen nachgebil-
det wurde (Virginien, New-Iork, beide Karolina, New-Jersey, Georgia);
endlich Grundherrenkolonieen, d. h. solche, welche ursprünglich einzelnen
Familien angehörten (Maryland, Pennsylvanien; ursprünglich auch beide
Karolina und New-Jersey). Allen Kolonieen war aber das englische
Recht, die englische freie Gemeinde- und Bezirksverfassung gemein, und
als 1719 die Whigregierung unter Georg I. die Grundherrenverhältnisse
aufhob, beruhte die staatsbürgerliche Gesellschaft in Nordamerika auf
demokratischer Grundlage. Die Verfassung der einzelnen Kolonieen war
nicht bei allen die gleiche, indem die einen mehr Freiheiten als die an-
dern besaßen, wie schon von denen in Neuengland bemerkt wurde; an
der Spitze der Regierung stand ein Gouverneur, die Person des Königs
vertretend, das Oberhaus vertrat ein Rath, das Unterhaus eine von
den Bürgern erwählte Versammlung von Repräsentanten. Die könig-
lichen Aemter in den Kolonieen wurden indessen fast durchschnittlich mit
eigentlichen Engländern besetzt; auch befolgte England gegen Nordamerika
die Grundsätze der alten Kolonialpolitik, nach welcher den Kolonieen nur
der Verkehr mit dem Mutterlande unbedingt frei war, die Ausfuhr von
Rohprodukten nach fremden Ländern großen Beschränkungen, die Einfuhr
aus fremden Ländern einem unbedingten Verbote unterlag; selbst die
Fabrikation für den einheimischen Bedarf war den Kolonieen nur in ein-
zelnen Artikeln (z. B. grobes Tuch, Leder, Leinen) gestattet, in anderen,
namentlich in Metallwaaren, gänzlich untersagt. Dem Alter nach be-
standen vor dem Unabhängigkeitskriege folgende englische Kolonieen in
Nordamerika: Virginien (1607); New-Iork (1614 von den Holländern
gegründet, 1664 von den Engländern erobert); Plymouth (1620 ge-
gründet, 1692 mit Massachusetts vereinigt); Massachusetts (1628);
New-Hampshire (1623 kolonisiert und zuerst Lakana genannt, Theil von
Massachusetts, 1679 selbstständige Kolonie); Maine (1630); Maryland
(1633); Konnektikut (1635 von Massachusetts aus kolonisiert); New-
Haven (1637, mit Konnektikut 1662 vereinigt); Providence (1635),
Rhode-Jsland (1638), beide vereinigt 1638; Nordkarolina (1650);
Südkarolina (1670); Pennsylvanien (1682); Delaware (1638 von den
Schweden und Holländern kolonisiert, 1662 von den Engländern er-
obert und 1683 mit Pennsylvanien vereinigt, wieder selbstständig 1703);
New-Jersey (1623 von den Holländern kolonisiert, 1664 englisch, 1688