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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 286

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
286 Zeitalter der Revolution. ihnen gegenüber fast rechtlos, da nicht einmal die Heberollen veröffent- licht wurden. Die Anträge Turgots scheiterten an dem Einflüsse der privilegierten Stände, welche ihre Steuerfreiheiten nicht aufgeben wollten. Es sollten tiefgreifende Ersparungen im Hofhalte gemacht werden; dage- gen hatte der König nichts, aber die Königin Maria Antonia (Ma- ria Theresias schöne, tugendhafte und geistreiche Tochter, fünfzehnjährig an Ludwig Xvi. den 30. Mai 1770 vermählt als Unterpfand des fran- zösischen Bündnisses) begriff in jener Zeit den Ernst der Lage noch nicht und wollte nichts hören, wenn die Minister von Verbesserungen und Ersparnissen redeten, da sie von anderer Seite her ganz anders berichtet wurde; und doch bezog allein der Hofadel jährlich 28 Millionen an Pen- sionen, hatte der König für seinen Bruder, den Grafen von Artois, später Karl X., einen übermüthigen Verschwender, binnen drei Jahren 74/2 Millionen Schulden bezahlt und dessenungeachtet blieben noch 14 Millionen unbezahlt. Auch an die Umschaffung des Gerichtswesens wollte das Ministerium Hand anlegen; es beantragte die Abschaffung der Haft- briefe (lettre« 6e oneket), welche von der Regierung an Beamte, Bi- schöfe, Adelige u. s. w. jährlich ausgegeben wurden und dem Vorzeiger die Macht gaben, eine bestimmte Person ohne Angabe der Gründe ver- haften zu lassen. Es bestand außerdem in Frankreich eine gerichtliche Aristokratie; die Nichterftellen waren nämlich alle käuflich, der Staat ver- zinste dem Käufer die einbezahlte Summe und darin bestand der grö- ßere Theil seines direkten Einkommens, da die Besoldungen nur gering waren. Auf der einen Seite war durch diese Käufe die Staatsschuld um 3oo Millionen Franks vermehrt, andererseits waren die Stellen erb- lich geworden und es hatte sich die richterliche Gewalt in einzelnen Fa- milien koncentriert, die einen Schweif von Advokaten und Schreibern nachzogcn. Gegen dieses Uebel sollte ein allgemeines Gesetzbuch helfen, das nach und nach geschaffen werden mußte. Daß das Ministerium den Protestanten Religionsfreiheit geben, die Rechte der Geistlichkeit beschrän- ken und den öffentlichen Unterricht heben wollte, brachte die Richtung der Zeit mit sich; wie weit es aber in dieser Hinsicht gegangen wäre, läßt sich nicht bestimmen. Der Kriegsminister St. Germain, sonst ein dem preußischen Militärsystem blind ergebener Mann, wollte die bevor- zugten Korps den anderen Truppen der Armee gleichstellen und die Zahl der Offiziere beschränken, denn die Armee zählte 60,000 derselben, er wollte auch die Käuflichkeit der Offiziersstellen abschaffen u. s. w. Frank- reich war damals in Provinzen getheilt, z. B. Burgund, Lyonnais, Dauphine, Provence, Artois, Normandie u. s. w., welche durch Mauth- linien von einander getrennt waren; letztere sollten fallen sowie alle Beschränkungen des inneren Verkehrs. Von diesen Reformen, welche den französischen Staat vielleicht friedlich umgewandelt hätten, trat nichts
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