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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 499

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die schweizerischen Wirren. 499 einheimischen Markte wenigstens auf gleichem Fuße aufnehmen zu können. Mußte mau es sich zuletzt gefallen lassen, daß die national-ökonomischen Ueberzeugungen preußischer und anderer Staatsmänner sich mit einem folgerichtigen Schutzzollsysteme nicht vereinigen können, so hätte man doch so viel erwarten dürfen, daß die Resultate der Zollkonferenzen wenigstens den betheiligten Deutschen zuerst bekannt gemacht würden, so aber erfuhren diese dieselben jedesmal zuerst aus triumphierenden Artikeln englischer Zeitungen, was jedenfalls kein günstiges Vorurtheil für die Unabhängigkeit der Leiter eines Vereins, den man als „deutschen" betonte, erwecken konnte und das deutsche Selbstbewußtsein demüthigte. Dennoch gewann der Zollverein eine solche Lebenskraft und trieb seine Wurzeln so tief, daß nicht allein die Staatskassen seiner nicht mehr ent- rathen können, sondern auch das Verkehrsleben der Staaten des Zoll- vereins so zusammengewachsen ist, daß die Wiedererrichtung der alten Zollschranken geradezu in das Reich der Unmöglichkeit gehört und selbst das Ausland den Zollverein als eine, wenn auch unvollkommene natio- nale deutsche Einrichtung anerkennt und dessen weitere Entwicklung nach Kräften zu hindern sich bestrebt. Vierzehntes Kapitel. Die schweizerischen Wirren (1830—1840). Wie 1802 die Gegner der helvetischen Republik die einheitliche Verfassung derselben wohl umzuwerfen, aber keine andere statt derselben einzuführen vermochten, sondern Napoleons allgewaltige Vermittlung Ruhe und Verfassung (Mediationsakte) bringen mußte, so ging es auch 1814, als der „erhabene Vermittler" gestürzt wurde. Die ehemals herrschenden Städte und die Urkantone erklärten die Mediationsverfas- suug mit Beistimmung der fremden Gesandten als aufgehoben, erneuer- ten aber auch zugleich alle ihre Ansprüche auf die ehemals von ihnen bevogteten Landschaften und Orte, z. B. Bern auf Waadt und Aargau, welche dagegen ihre gesammte waffenfähige Mannschaft aufboten; andere Theile, z. B. der katholische Aargau, wollten selbstständig werden, wie- der andere sträubten sich länger, dem bisherigen Kanton anzugehören, z. B. die Landschaft Gaster, welche schwyzerisch werden wollte. Diesem Treiben that das Wort der Allierten Einhalt, sowie sie auch die Bun- desverfassung von 1815 vermittelten und die leitenden Grundsätze für die Kantonalverfassungen aufstellten. Die Schweizer hatten sich über den Wienerkongreß in keiner Weise zu beklagen, denn das Gebiet der Eidgenossenschaft wurde durch Genf, Neuenburg, Pruntrut und Wallis vergrößert, der Eidgenossenschaft ewige Neutralität zugesichert, und selbst 32*
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