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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 500

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
. 500 Die Zeit von 1815 bis 1857. die Einmischung in die innern Angelegenheiten erfolgte erst dann, als die Schweizer sich selbst nicht mehr zu helfen wußten (über den trost- losen Wirrwar nach dem Sturze der Mediationsverfassung vergleiche die Schweizerchronik des radikalen A. Henne; andere schweizerische Schrift- steller, so der vielgelesene Zschokke, fertigen dieses Jahr mit wenigen Worten ab und ergehen sich dafür in Diatriben gegen die fremde Ein- mischung). Die neue Bundesverfassung entzog den größeren Kanto- nen die Doppelstimme, welche ihnen Napoleons Mediationsakte gegeben hatte, und beschränkte sie wie die andern Kantone auf eine Stimme, die Zahl der Vororte auf drei: Zürich, Bern, Luzern, sprach die Gewährleistung der Kantonsgebiete und Kantonsverfassungen aus, und in einem eigenen Paragraphen verbürgte sie die Unverletzlichkeit der Klöster. In den einzelnen Kantonen blieb die alte Landsgemeindever- fassung, in andern die repräsentative Demokratie, jedoch mit einem Ueber- gewichte des größern Besitzes, wieder in andern erhielten die größern Städte eine verhältnißmäßig stärkere Repräsentation als die Landbevöl- kerung, in Bern endlich bekam das alte Patriciat das Ruder wieder in die Hände, jedoch mit Beiziehung eines repräsentativen Elementes. An eine Ausbeutung der Landschaft durch die Städte oder durch einzelne Familien war nicht zu denken, allein eben so wenig konnten Advokaten, Geistliche, Professoren und wer sich sonst zum Regieren berufen fühlte, den Hunger nach Amt und Besoldung unter der Firma von Volks- freundschaft befriedigen. In dem Zeitraum von 1815—1830 stand die Schweiz in der Reihe der europäischen Staaten ehrenhaft da, und ver- gebens bemühten sich die später« Bewegungsmänner, den Behörden der einzelnen Kantone irgend einen Schandflecken anzuhängen, z. B. des Unterschleifs, richterlicher Ungerechtigkeit u. s. w. Die helvetische Staats- schuld wurde abgetragen, das Gleiche geschah fast durchgängig mit den Schulden der einzelnen Kantone, die Besteuerung war sehr mäßig, die öffentliche Sicherheit geschützt und daneben blühten Industrie und Han- del auf eine fast beispiellose Weise. Und doch gab die Julirevolution das Signal zu einer Reihe von Umwälzungen; wie wenig sie noth- wendig waren, zeigt ihr zögerndes Eintreten und die Mühe, welche sich die Bewegungsmänner geben mußten, um dem Volke begreiflich zu machen, daß es sehr unzufrieden sei. Das Mittel dazu waren große Volks- versammlungen unter freiem Himmel, wo es allerdings den Rednern nicht schwer wurde, einen Theil der Volksmasse zu gewinnen und so den andern mit fortzureißen, und dann blieb natürlich den republikani- schen Magistraten keine andere Wahl mehr als zu resignieren, um den Volkstribunen Platz zu machen. So kam in den meisten Kantonen die Verfassungsänderung ohne harte Reibungen zu Stande; dieselbe beseitigte entweder den Census ganz und setzte unbedingte Wahlfähigkeit fest, oder
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