1862 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Die schweizerischen Wirren.
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der Dinge nie aufgeklärt wurde; dagegen verdarb die systematische Feind-
seligkeit, mit welcher die herrschende Partei gegen die Katholiken ver-
fuhr, die edelsten Säfte des schweizerischen Volkslebens. Wir übergehen
den Bruch des Konkordates, den sich St. Gallen 1833 zu Schulden
kommen ließ, als der Bischof von Chur und St. Gallen starb, weil
derselbe doch mit einem neuen Konkordate endigte, auch nicht die refor-
mierte Bevölkerung die Schuld trug, da die katholische die überwiegende
Mehrzahl bildet; ebenso erwähnen wir nur die 1838 erfolgte Säkulari-
sation des uralten Klosters Pfäffers, sintemal der Konvent darum ge-
beten hatte. Die gemeinschaftlichen Operationen gegen die Rechte der
katholischen Kirche und der katholischen Schweizer begannen nach einem
umfassenden Plane 1834 im Januar mit den Beschlüssen der Konferenz
zu Baden, welche durch die Regierungen von Luzern, Bern, Thur-
gau, St. Gallen, Aargau und Baselland gefaßt wurden, wäh-
rend Solothurn sich nur referieren ließ; diese Beschlüsse besagten in
Wahrheit nichts anderes, als eine völlige Unterwerfung der Kirche unter
Ke Staatsgewalt, eine Vernichtung aller kirchlichen Verträge, die Ein-
führung eines unkirchlichen Kirchenrechts. Der Papst und die Bischöfe
verwarfen die Artikel der Konferenz, der Klerus protestierte gegen sie,
cke Negierungen aber setzten dieselben zuerst in den großen Räthen und
dann theilweise mit Waffengewalt durch; es war aber das Schicksal der
Konferenz, durch ihre Siege zu Grunde zu gehen. Im Thurgau trug
de reformierte Mehrheit des großen Raths kein Bedenken, die Konferenz-
be'chlüsse anzunehmen und so in den Angelegenheiten der katholischen
Kirche gegen die Stimmen ihrer katholischen Mitbürger zu entscheiden;
mot anders verfuhr der große Rath 1836 in Bern, und als die katho-
lische Bevölkerung des Jura dagegen tumultuierte, so wurde sie durch
die Miliz aus den reformierten Landestheilen, wiewohl ohne Blutver-
gießen, zu Paaren getrieben, doch fand auch die Beruer Negierung für
gut die Konferenzartikel ad acta zu legen. Im Aargau verweigerten
die meisten Geistlichen den unbedingten Eid auf die neue Verfassung,
zu der die Badener Artikel gleichsam einen Zusatz bildeten, das katho-
lishe Volk erklärte sich in Masse für die mit Strafen heimgesuchten
Pfarrer, und nun rief die aargauische Negierung die Hilfe des refor-
mierten Kantons Zürich an, der auch wirklich den katholischen Aargau
okkupierte; doch gab nun auch die aargauische Regierung den Badener
Artikeln keine weitere Folge. Im Kanton Glarus fand die siebenmal
stärkere reformierte Bevölkerung 1836 für gut, der katholischen die 1683
feierlich unter eidgenössischer Vermittlung garantierten Rechte zu ent-
ziehen; dabei blieb es, denn auf der Tagsatzung fand die Mehrheit nicht
für gut, die von eidgenössischen Siegeln schwere Vertragsurkunde, welche
der Urner Gesandte empor hielt, zu respektieren; nur von einem ging