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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 549

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Durchsuchungsrecht. 549 endlich erschien ein ägyptisches Heer unter Churschid Pascha, das Arabien in seiner ganzen Breite siegreich durchzogen hatte, am persischen Meer- busen. Arabien durfte aber nicht in den Händen des Beherrschers von Aegypten bleiben, da England über den arabischen und persischen Meer- busen gebieten wollte und will. Nach 1840 beantragten Frankreich und Oesterreich bei Mehemet Ali den Durchstich der Landenge von Suez, einen Kanal, der für schwere Handelsschiffe fahrbar sein sollte; der Vicekönig zeigte sich sehr geneigt, der mächtige englische Einfluß aber verhinderte die Ausführung eines Werkes, durch welches für die Häfen des Mittelmeeres ein neuer Tag anbrechen würde. Denn welche unab- sehbare Folgen für den Handel Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Griechenlands knüpfen sich an die Möglichkeit, daß aus Marseille, Genua, Hydra, Triest re. Schiffe auf dem kürzesten Wege durch den arabischen Meerbusen nach Ostindien, China und Australien segeln und dampfen könnten; in welchem Vortheile wären nicht die Rheder am mittellän- dischen Meere gegenüber den Engländern, Holländern, Skandinaviern und Nordamerikanern! Ein für große Handelsschiffe fahrbarer Kanal durch die Landenge von Suez wäre für Deutschland und Italien das- selbe, was für Portugal die Auffindung des Seewegs nach Ostindien durch Vasko de Gama war; das kann aber nur Frankreich und Oester- reich im Bunde mit dem Beherrscher Aegyptens ausführen, insofern nur unter diesen Verhältnissen die von England bereitete Hemmung zu über- winden ist. Die Eisenbahn zwischen Alexandrien und Suez, welche die Engländer seitdem angelegt haben, nützt nur ihnen, insofern sie dadurch einen beschleunigteren Post- und Reiseverkehr mit ihrem indischen Reiche Herstellen und einen neuen Ring zu der Kette schmieden, mit welcher sie Aegypten vorerst an sich fesseln, um es später bei günstiger Gelegenheit an sich zu reißen. Thiers machte schon am 29. Oktober 1840 dem Ministerium Guizot Platz, das mit der Türkei und den vier Großmächten die Verträge vom 15. März und 13. Juli schloß, aber noch in demselben Jahre dem An- sehen Louis Philipps eine fast ebenso schwere Wunde beibrachte als Thiers durch sein unbesonnenes Vorgehen in der orientalischen Frage. England nämlich war nicht damit zufrieden, daß alle christlichen Mächte auf sein Drängen den Sklavenhandel verboten hatten (vgl. S. 415), sondern bewog unter dem Vorwände, daß die Blockade der westafrika- nischen Küste nicht zulänglich sei, die vier andern Großmächte am 20. Dezember 1841 zu London einen Vertrag zu unterzeichnen, durch welchen die Kriegsschiffe der kontrahierenden Theile das Recht erhielten, in gewissen (fast allen) Theilen des atlantischen Oceans die unter einer der fünf Flaggen segelnden Handelsschiffe zu durchsuchen, und im Falle sie die zum Sklavenbandel erforderliche Ausrüstung hätten, dieselben
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