1862 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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Die Zeit von 1815 bis 1857.
war eine selbstständige Republik, die im Großen Rathe des Kantons
vier Stimmen hatte, der Bischof von Sitten hatte ebenfalls vier, es
galt aber kein Beschluß des Großen Rathes, wenn derselbe nicht von
den Zehnten sanktioniert wurde. Die sechs („westlichen") Zehnten des
Unterwallis waren an Volkszahl den sieben („östlichen") des Ober-
wallis beträchtlich überlegen, im Großen Rathe aber schwächer vertreten
(24 gegen 48 Stimmen), was zur Folge hatte, daß die wenigen Kantonal-
beamtungen in der Regel oberwallisischen Familien oder solchen unter-
wallisischen übertragen wurden, die mit jenen der gleichen politischen
Partei angehörten. Deßwegen stimmte Wallis in der Tagsatzung immer
konservativ, wie auch in dem Kantone von 1815 — 40 nichts wesentlich
verändert wurde. Indessen wurden die unterwallisischen Zehnten durch
die Kantonalverfassung nicht im mindesten gehindert, wenn sie für gut
fanden, z. B. das Strombett der Rhone zu regulieren, die Sümpfe aus-
zutrocknen , den Weinreben Pfähle zu geben, statt sie wild über den
Boden hinwachsen zu lassen, sich und ihre Kinder fleißiger zu waschen,
Schulhäuser zu bauen, und wenn ihnen die höheren Lehranstalten in
Sitten oder das Zesuitenkolleg in Brieg nicht behagte, ihre Söhne in
Genf oder Lausanne, in Berlin oder Paris studieren zu lassen. Nichts-
destoweniger begann im Unterwallis bereits 1833 durch die vier unter-
sten Zehnten eine Agitation gegen die Verfassung von 1815; sie erklärten
in einer Adresse an den Staatsrath, „wir wollen niemand das Gesetz
machen, wir wollen es aber auch von niemand empfangen; wir können
nicht länger unter unfern Miteidgenossen, im Schooße der 22 Kantone,
die durch ihre Freiheit glücklich sind, eine abgesonderte, entwürdigte Kaste
bilden; nein, der Helotiömus ist für uns nicht gemacht!" In solcher
Form unterschrieben die Unterwalliser ihr Begehren „wir wollen Reprä-
sentation nach der Kopfzahl und damit das Uebergewicht in dem Großen
Rathe und allen Landesbehörden". Die Agitation führte damals zu
nichts, wurde aber 1838 mit größerer Energie ausgenommen; als der
Zehnte Sitten und theilweise auch Siders sich 1839 mit den sechs west-
lichen vereinigten, wurde ein Verfassungsrath aufgestellt, eine Verfassung
entworfen und dieselbe von Unterwallis angenommen, von Oberwallis
aber zurückgewiesen. Die Tagsatzung schickte auf das Verlangen von
Oberwallis zwei eidgenössische Repräsentanten, unter deren Auspicien
eine neue Verfassung entworfen wurde, die jedoch von Oberwallis keine
bessere Aufnahme als die frühere fand, worauf die Tagsatzung (der
6. September 1839 in Zürich hatte gewirkt) eine neue Vermittlung
beschloß, aber nicht zu Stande brachte. Ober- und Unterwallis trennten
sich thatsächlich, indem der eine Theil in Siders, der andere in Sitten
eine Regierung einsetzte; beide Theile suchten im Mittelwallis Boden zu
gewinnen und wegen des Dorfes Evolenaz im Zehnten Herens kam der