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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 585

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Stürme im Aargau; Niedertretung der Rechte der Katholiken. 585 in demokratischer Richtung verlangte das Volk Sicherheit für das Eigen- thum der geistlichen Korporationen, Beschränkung der Aufsicht des Staa- tes über dieselben, die freie Verbindung mit den geistlichen Oberbehör- den, den gebührenden Einfluß der Kirche auf die Schule. Diese Begeh- ren waren für die herrschende Partei Gift und Galle und der Große Rath schlug sie mit 84 gegen 6 Stimmen ab, ja die Regierung behielt selbst die Wahl der Friedensrichter, der Gemeindeschulzen und Schul- meister in der Hand, was nirgends in der Schweiz der Fall war. Die so abgespeisten Bauern wollten für die auf den 10. Januar 1841 an- beraumte Volksabstimmung ein Programm verabreden, aber sie hatten nur wenige Führer und als diese einige vorbereitende Versammlungen hielten, wurden sie durch die Regierung gefangen nach Solothurn abge- führt, die Oppositionspresse versiegelt, der Redaktor der „Schildwache am Jura", Dr. Theodor v. Scherrer, verhaftet. Die Regierung leitete damals der gewandteste Radikale der ganzen Schweiz, Munzinger (gestorben 1855 als Bundesrath), der nicht gleich den meisten seiner Gesinnungsgenossen unnöthige Schwierigkeiten für sein Regiment schuf, aber die sich erhebenden mit entschlossener Rücksichtslosigkeit bekämpfte. Den Bauern gegenüber, die sich schon der geographischen Gestaltung des Kantons wegen nicht leicht in einer allgemeinen Versammlung zusammen- finden können, stützte er sich auf die beiden Städte Solothurn und Ol- ten, sowie auf das protestantische Amt Bucheggberg, errichtete außer- ordentliche Bürgerwachen und bot die Milizen auf, denen er sicher trauen konnte. Gleichzeitig ließ Bern drei Bataillone an die Gränze marschie- ren, Baselland that dasselbe, Aargau schob eine Abtheilung Scharf- schützen vor, und unter solchen Umständen stimmte das souveräne Solo- thurner Volk, aus dessen Mitte 60 Staatsbürger als Unruhestifter in den Solothurner Thürmen saßen, über die Verfassungsrevision ab. Die in obiger Weise von dem Großen Rathe revidierte Verfassung wurde von 6289 Bürgern angenommen, von 4277 verworfen, 5134 stimmten gar nicht ab, somit war die neue Verfassung angenommen! Als gegen Ende des Monats auch der Große Rath in seiner Mehrheit im Sinne der herrschenden Partei neu gewählt war, wurden die Verhafteten ent- lassen, aber durch einen angehängten Hochverrathsprozeß an weiterer Opposition gehindert; Solothurn war auf diese Weise für den Radikalis- mus gerettet. Stürme im Äargau; Uicdertretung der Rechte der Katholiken (1840). Unheilvoller wurde die gleichfalls 1840 angebahnte Verfassungs- revision für den Kanton Aargau. Derselbe hatte bereits durch die von der Regierung auf eine unverantwortliche Weise herbeigeführten Streitig- keiten wegen Religionssachen schwer gelitten (s. S. 505), es sollte aber
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