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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 586

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
586 Die Zeit von 1815 bis 1857. noch schlimmer kommen. Die Bevölkerung des von der Natur außer- ordentlich gesegneten Ländchens war zur Hälfte katholisch, zur Hälfte protestantisch, jedoch so, daß der letztere Theil um etwa 5000 Seelen überwog; die Verfassung hatte deßwegen vollständige Parität bestimmt, so daß in allen Landesbehörden beide Theile gleich repräsentiert waren. Bei Gelegenheit der Revision machte sich eine doppelte Agitation geltend; auf katholischer Seite verlangte man Sicherstellung der konfessionellen Rechte, namentlich in Betreff der Verwaltung des Kirchenguts, des Un- terrichtswesens u. s. w., dagegen wollte der protestantische Theil gerade hierin nichts geändert wissen und stimmte mit den Katholiken nur darin überein, daß er eine demokratische Erweiterung der Volksrechte verlangte. Daran hatte aber der Große Rath kein Wohlgefallen und daher kam es, daß die von ihm vorgelegte neue Verfassung am 5. Oktober 1840 bei der Volksabstimmung mit 23,095 Stimmen gegen 3171 verworfen wurde. Der Große Rath versammelte sich sogleich wieder und brachte in sehr kurzer Frist eine neue Verfassung zu Stande, in welcher die Parität der konfessionellen Vertretung wegfiel, indem die Mehrzahl der katholischen Repräsentanten gegen dieselbe stimmte und nur zwei einläßlich für die- selbe zu sprechen wagten. Am 5. Januar 1841 ging die Volksabstim- mung in Ruhe und Ordnung vor sich und ergab: in den reformierten Bezirken Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen nahm die über- wiegende Mehrheit an, in den katholischen: Baden, Bremgarten, Laufen- burg, Rheinfelden und Muri verwarf sie; da aber die radikalen Katho- liken zahlreicher für die neue Verfassung als die konservativen Protestanten gegen sie stimmten, so zählten die Annehmenden 15,336, die Verwerfen- den 11,454 Stimmen. Dadurch wurde klar: 1. daß die katholischen Großräthe nicht im Sinne des katholischen Volks gestimmt hatten, 2. daß die neue Verfassung dem katholischen Volke nur aufgezwungen wer- den könne, 3. daß der protestantische Aargau dies nur mit der Hilfe radikaler Nachbarkantone auözuführen vermöge. Die aargauische Regie- rung schritt nun nach dem Muster von Solothurn vor, wozu sie beson- ders von dem Regierungsrath Waller, einem Katholiken und radikalen Fanatiker, gespornt wurde. Die Häupter des Komites von Bünzen, das während der Revisionsbewegung für die Parität gearbeitet, aber auch nicht einen ungesetzlichen Schritt gethan hatte, sollten mit Hilfe der Gensdarmerie und der radikalen Schutzvereine verhaftet werden. Dies geschah am 10. Januar morgens an einem Sonntage zu Bremgarten und Muri, an welchen Ort Waller auf sein eigenes Begehren als Ne- gierungskommissär geschickt wurde. Wegen dieser Verhaftungen rottete sich das Volk zusammen, befreite die Gefangenen und sperrte Waller sammt den Gensdarmen ein, aber schon am 11. rückten die von der Re- gierung aufgebotenen Milizen aus den protestantischen Landestheilen ein,
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