1862 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Die Reorganisation in Oesterreich, Preußen und den deutschen Bundesstaaten. 663
englische und russische geschah. Im Januar 1851 lösten deutsche Bun-
deskommissäre die schleswig-holsteinische Regierung und Landesversamm-
lung auf, im Februar besetzten österreichische und preußische Truppen Hol-
stein und Rendsburg, das später den Dänen ganz eingeräumt und von
ihnen geschleift wurde. Die Autorität des Königs von Dänemark wurde
in ihrem vollen Umfang wieder hergestellt, die hauptsächlichsten Führer
der antidänischen Erhebung mußten in die Verbannung, in Schleswig aber
begann eine systematische Unterdrückung der deutschen Sprache. Durch
ein neues Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 regelten die europäi-
schen Mächte die Thronfolge für die dänische Gesammtmonarchie, indem
der Prinz Christian zu Dänemark (Herzog von Schleswig-Holstein-
Sonderburg-Glücksburg), der von König Friedrich Vii. bezcichnete Erbe,
anerkannt wurde, welches Erbfolgegesetz der vereinigte dänische Landtag
im Juni 1853 annahm. Welche Verfassungen indessen die Dänen für
den Gesammtstaat und spcciell für Holstein noch zu machen gedenken,
läßt sich nicht bestimmen; ein sonderbares konstitutionelles Treiben hat
jedenfalls auf den dänischen Inseln seine Bühne aufgeschlagen.
Neunundzwanzigstes Kapitel.
Die Reorganisation in Oesterreich, Preußen und den deutschen
B undesstaaten.
Rach dem Siege über die Revolution und zum Theil noch während
des Kampfes gegen dieselbe mußte von den Regierungen das Werk der
Reorganisation ihrer Staaten in Angriff genommen, manches neu ge-
schaffen, manches wiederhergestellt werden. Im größten Maßstabe ge-
schah dies im österreichischen Kaiserthum, das durch die Revolution
am heftigsten bestürmt wurde, aber aus der gefährlichen Krisis mit ver-
jüngter Kraft hervorging. Eine Verfassung mit dem neuen Kammer-
system zeigte sich mit den bestehenden Verhältnissen der Monarchie als
unvereinbar. Der nach Kremsier verlegte Reichstag hatte das Princip
der Volkssouveränität festhalten wollen und wurde deßwegen am 7. März
1849 aufgelöst; im Jahre 1851 wurde durch den Kaiser die Verfassung
vom 4. März, die nie ins Leben getreten war, definitiv aufgehoben, da-
gegen wurde für die ganze Monarchie ein Reichsrath eingesetzt, der in
allen Fragen der Gesetzgebung beigezogen werden sollte, erhielten seit
1850 die einzelnen Kronländer reorganisierte Landesverfassungen und
eine derartige ständische Institution, daß sie ihre Wünsche und Beschwer-
den vor den Kaiser bringen können und dieser zu jeder Zeit durch die
zuverlässigsten Organe von dem Zustande seiner Kronländer Kenntniß