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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 666

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
666 Die Zeit von 1815 bis 1857. hatten, erklärt sich von selbst. Der Bundestag half ihnen dazu, indem er am 23. August 1851 die Grundrechte förmlich aufhob; die alten Konstitutionen wurden wieder hergestellt oder die neuen so revidiert, daß die Regierungen und der Bundestag ihre Zustimmung geben konnten; theilweise jedoch, wie z. B. in Hannover, das in der Sturmeszeit die loyalste Haltung gezeigt hatte, blieb die Revision bis 1857 noch im Gange. Dagegen sind die meisten Mittelstaaten in der Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten dem Beispiele Oesterreichs und Preußens noch nicht gefolgt und unterhandeln noch fortwährend mit dem heiligen Stuhle. Im Wesentlichen kann der Ausgang jedoch nicht zweifelhaft sein: ihre unveräußerlichen Rechte könnten der Kirche nur durch Unterdrückung vor- enthalten werden, was keine deutsche Regierung beabsichtigen kann, und sodann macht sich die Thatsache immer mehr geltend, daß da die Ein- tracht am wenigsten leidet, daß da die Genossen der christlichen Bekennt- nisse am friedlichsten Zusammenleben, wo die Rechte derselben am schärf- sten gesetzlich abgegränzt sind. So war es vor der ersten französischen Revolution in Deutschland und in der Schweiz; die Bekenner jedes Glaubens hatten ihre vielfach verbrieften und besiegelten Rechte, die man gegenseitig anerkannte; es gab wohl auch Prozesse, die Hauptsache aber kam nie in Frage und der Friede blieb ungestört. Jetzt ist die Parität, das politische Zusammenleben verschiedener Bekenntnisse, in Deutschland eine allgemeine geworden, daher die schärfste Scheidung der religiösen Rechte dringend nothwendig; Feindseligkeit wird durch das Recht nicht gepflanzt, denn wer sein Recht festhält, der achtet auch das des andern und kann keine Unterdrückung oder Schmälerung desselben wollen, die Gegensätze aber werden immer bestehen, so lange es verschiedenen Glauben gibt; nur allgemeine religiöse Charakterlosigkeit könnte den Versuch wagen, die Bekenntnisse zusammenzuquirlen und den Völkern statt kirchlicher Dogmen eine philosophische Bettelsuppe zu reichen. Dreißigstes Kapitel. Das zweite französische Kaiserthum. Die erste französische Republik brauchte doch von 1792—1804 zu ihrer Verwandlung in die Militärmonarchie, die zweite dagegen machte dieselbe in einer wunderbar schnellen Weise durch. Die Législative förderte das Werk wesentlich; den 31. Mai gab sie ein neues Wahl- gesetz, durch welches über 3 Millionen Franzosen das Stimmrecht ver- loren, am 16. Juli ein neues Preßgesetz; fast gleichzeitig votierte sie dem Präsidenten eine Dotation von 2% Millionen Franken, so daß derselbe
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