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1862 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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Die Zeit von 1815 bis 1857.
es sich zur Besetzung der Donaufürstenthümer und erließ an Rußland
die Aufforderung dieselben zu raumen, was von Preußen durch eine
Note unterstützt wurde. Der Kanzler Ncsselrode antwortete zwar ab-
schlägig, da aber Oesterreich an seinen Grannen von Krakau bis Orsowa
immer gewaltigere Streitmassen sammelte, so zog die russische Armee
zuerst aus der Dobrudscha, dann aus der Walachei, zuletzt auch aus der
Moldau ab (Ende.juni bis August), wobei ein Korps durch die Un-
geschicklichkeit seines Führers von den Türken noch eine unbedeutende
Schlappe bei Giurgewo in der Walachei erlitt. Aus „strategischen Rück-
sichten" sei die Räumung der Fürstenthümer erfolgt, erklärten die Russen
und hatten insofern ganz Recht, als die Stellung der Oesterreicher in
Siebenbürgen und in der Bukowina die russische Armee in der Flanke
bedrohte und ihr selbst den Rückzug unmöglich machen konnte; jedenfalls
zogen sich die Russen nicht vor Omer Pascha zurück und ebenso wenig
vor den 30 — 40,000 Franzosen und Engländern, welche um jene Zeit
in und bei Varna lagen und fast ohne alle Reiterei waren.
Vergebliche Friedenskonferenzen in Wien.
Nach diesem großen Erfolge der österreichischen Demonstration ver-
anlaßte der österreichische Ministerpräsident Graf von Buol-Schauen-
stein im August die Wiederaufnahme der Unterhandlungen zwischen den
Gesandten der Großmächte zu Wien. Man verlangte von Rußland
vor allem als Präliminar- oder Garantiepunkte: 1) das Aufgeben der
Schutzherrlichkeit über die Donaufürstenthümer und Serbien; die Rechte
dieser Länder sollten in Zukunft unter der Bürgschaft der Großmächte
stehen; 2) die Schifffahrt auf den Donaumündungen sollte von allen
Hindernissen befreit und den Grundsätzen der Wiener Kongreßakte unter-
stellt werden; 3) die Revision des Vertrags vom 13. Juli 1841, durch
welchen Dardanellen und Bosporus den Kriegsschiffen aller fremden
Mächte geschlossen wurden; 4) das Aufhören des officiellen Schutzrechtes
von Rußland über die griechischen Unterthanen der Pforte; dagegen soll-
ten die Großmächte insgesammt die Sache aller christlichen Unterthanen
der Pforte übernehmen. Preußen verpflichtete sich nicht wie Frankreich,
England und Oesterreich für diese vier Punkte einzustehen, empfahl deren
Annahme jedoch bei dem Petersburger Hofe; dieser wies sie zwar nicht
zurück, zeigte aber wenig Geneigtheit zur Annahme, weil er nun der
Neutralität Preußens und damit auch der deutschen Mittel- und Klein-
staaten sicher war, in Folge davon kein ferneres entscheidendes Vorgehen
von Seite Oesterreichs mehr fürchtete und die Pontuserpedition der West-
mächte glänzend zu vereiteln hoffte. Preußen willigte jedoch noch in
einen Zusatzartikel zu seinem Bündnisse mit Oesterreich, in welchem es
diesem seine bewaffnete Hilfe versprach, wenn seine Truppen in den Do-