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1. Das Mittelalter - S. 53

1857 - Koblenz : Baedeker
Rudolf Gegenkönig. Empörung der Söhne Heinrich's Iv. gegen ihn. 53 Feinden und verweigerte diesem sicheres Geleite zur Reise nach Deutschland. Daher bewirkten die päpstlichen Legaten die Wahl des Herzogs Rudolf von Schwaben zum Gegenkönige, wobei zugleich bestimmt ward, daß künftig der Sohn des Königs nur durch freie Wahl und nicht durch Erbschaft König werden solle. So ward also Deutschland förmlich zum Wahlreiche erklärt. Nach zwei unent- schiedenen Treffen zwischen Rudolf und Heinrich ward ersterer vom Papste anerkannt, letzterer auf neue Klagen abgesetzt und der Bann gegen ihn erneuert, wogegen der König auch wieder den Papst ab- setzen und den von diesem excommunicirten Erzbischof von Ravenna als Clemens Hl. znm Gegenpapste wählen ließ. In einem dritten Treffen wurde Rudolf (durch Gottfried von Bouillon?) tödtlich ver- wundet und starb. Heinrich übertrug dem Friedrich von Hohen- staufen, dem er auch das durch Rudolf's Wahl erledigte Herzogthum Schwaben gegeben hatte, die Reichsverwaltung, ging selbst nach Italien, um den Streit der beiden Päpste zu entscheiden, nahm Rom nach dreijähriger Belagerung durch Berrath ein und empfing von seinem Papste Clemens Iii. die Kaiserkrone. Gregor war in die Engelsbnrg geflüchtet und ging , als Herzog Gniscard von Apulien und Calabrien ihn befreit hatte, den Römern nicht trauend, nach Salerno, wo er (1085) starb. Während Heinrich's Abwesenheit hatten die Sachsen und Schwaben den Grafen Hermann von Luxemburg zum neuen Könige (lffil —10881 gewählt, der sich aber nach Gregor's Tode nicht lange mehr behaupten konnte und daher abdankte. Dafür erhielt Heinrich nun neue Gegner in seinen eigenen Söhnen. * d) Empörung der Söhne Heinrich's Iv. gegen ihren Vater. Heinrich's ältester Sohn Konrad, der schon zum Nachfolger in Deutschland gekrönt und von seinem Vater als dessen Stellver- treter in Italien zurückgelaffen worden war, ließ sich von den Gegnern Clemens Iii. zur Empörung gegen seinen Vater aufreizen und zum Könige von Italien krönen, wurde aber durch ein Fürstengericht (zu Köln) der Nachfolge verlustig erklärt und diese seinem jüngern Bruder Heinrich zugesichert, der bei seiner Krönung versprechen mußte, bei Lebzeiten des Vaters sich die Regierung nicht anzumaßen. Doch ließ sich auch dieser zur Empörung gegen den Vater verleiten, nahm ihn gefangen und zwang ihn (auf einer Versammlung zu
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