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1. Die neuere Zeit - S. 14

1855 - Koblenz : Baedeker
14 Maximilian I. testantismus einzuführen, blieben von geringem Erfolge, bis Elisabeth und noch mehr Jacob I. in der Confiskation von großen Länder- strecken und der Ansiedelung englischer Colonisten ein wirksameres Mittel zur Unterdrückung der Religion fanden, welcher die Einge- bornen aber trotz des härtesten Druckes getreu blieben. Von Deutschland ans verbreitete sich die Reformation nach dessen östl. Grenzländern: Polen, Ungarn und Siebenbürgen. 8- 3- Deutschland 1493—1648. 1. Maximilian I. 1493—1519. Als Maximilian, der fast in Allem das Gegenbild seines Vaters war, diesem in der Regierung folgte, stellte er sich eine dreifache Aufgabe für seine Negierung: Bekriegung der Türken, Wiederher- stellung des kaiserlichen Ansehens in Deutschland und Italien, Ver- mehrung der österreichischen Hausmacht. Allein die Ausführung des ersten Planes scheiterte an der Theilnahmlosigkeit des Reiches und an den vielfachen Verwickelungen in die italienischen Angelegenheiten, vielmehr wuchs die Macht der Türken so, daß sie seinen Enkeln die gefährlichsten Nachbarn wurden. Das kaiserliche Ansehen war auf doppelte Art gefährdet: durch die Unordnung in Deutschland und durch das Streben der italienischen Fürsten, sich von Kaiser und Reich unabhängig zu machen. Zur Herstellung der Ordnung in Deutschland ward er von den Ständen selbst veranlaßt und unterstützt. Denn sie verweigerten jede Hülfe gegen das Ausland, bevor Friede, Recht und Ordnung im Innern hergestellt sei. Daher ward auf dem Reichstage zu Worms 1495 beschlossen, daß das Fehderecht unbedingt aufgehoben sein und ein ewiger Land- friede Statt finden sollte bei Strafe der Reichsacht; daß, statt der Selbsthülfe, künftig die Streitigkeiten der unmittelbaren Reichsglieder durch ein Reichskammergericht entschieden werden sollten. Da- mit erlosch die Wirksamkeit des schon tief gesunkenen Vehmgerichts. Der Sitz des Kammergerichts war Anfangs in Frankfurt, dann in Speier und nach dessen Einäscherung (1689) in Wchlar. Zur bessern Handhabung des Landfriedens und zur leichtern Vollstreckung der Kammergerichts -Urtheile theilte Maximilian auf einem Reichs- tage zu Köln (1512) das ganze Reich in 10 Landfriedenskreise. In jedem derselben war ein Hauptmann mit einigen Räthen bestellt, um
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